Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Handwerkerparkausweis beantragen

    Hinweise für Bühl

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Bühl

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

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    Ansprechpartner

    Stadt Bühl (Stadt Bühl)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 47

    77815 Bühl

    Lieferanschrift

    Hauptstraße 47

    77815 Bühl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07223 935 0

    E-Mail: stadt@buehl.de

    Internet

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    Untere Straßenverkehrsbehörde (Untere Straßenverkehrsbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Wiesen 6

    76437 Rastatt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Mi 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung Do 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Fr 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07222 381 3247

    Telefon Festnetz: 07222 381 3245

    Telefon Festnetz: 07222 381 3224

    Telefon Festnetz: 07222 381 3244

    Telefon Festnetz: 07222 381 3246

    Fax: 07222 381 3299

    E-Mail: amt32@landkreis-rastatt.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bühl

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheins

    Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bühl

    Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Bühl

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bühl

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    Hinweise für Bühl

    keine

    Kosten

    Hinweise für Bühl

    150,00 € pro Ausweis (kann bis zu 3 Kennzeichen eingetragen werden) für 1 Jahr ausgestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bühl

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de