Handwerkerparkausweis beantragen
Hinweise für Bühl
Beschreibung
Hinweise für Bühl
Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Online-Dienste
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Bühl (Stadt Bühl)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07223 935 0
E-Mail: stadt@buehl.de
Internet
Untere Straßenverkehrsbehörde (Untere Straßenverkehrsbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Di 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Mi 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung Do 07:30 - 16:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Fr 07:30 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 07222 381 3247
Telefon Festnetz: 07222 381 3245
Telefon Festnetz: 07222 381 3224
Telefon Festnetz: 07222 381 3244
Telefon Festnetz: 07222 381 3246
Fax: 07222 381 3299
E-Mail: amt32@landkreis-rastatt.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bühl
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Hinweise für Bühl
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Bühl
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Bühl
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
Hinweise für Bühl
keine
Kosten
Hinweise für Bühl
150,00 € pro Ausweis (kann bis zu 3 Kennzeichen eingetragen werden) für 1 Jahr ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bühl
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg