Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Handwerksbetriebe: Fahr- und Parkerlaubnis in der Innenstadt beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Mit dem Handwerkerparkausweis können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Mit dem Handwerkerparkausweis können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Im Stadtkreis Heilbronn gibt es keine klassischen Handwerkerparkausweise. Stattdessen können Handwerker entweder

    • Fahr- und Parkerlaubnisse für die Innenstadt oder
    • Ausnahmegenehmigungen für Notfalleinsätze (sog. Handwerkerblock)

    beantragt werden.

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    Ausnahmegenehmigung für Handwerker beantragen

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    Ausnahmegenehmigung für Handwerker beantragen

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    Ansprechpartner

    Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen (Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Cäcilienstraße 49

    74072 Heilbronn

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: sondernutzung@heilbronn.de

    Fax: +49 7131 56 3179

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 2760

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheins

    Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie besitzen einen Handwerksbetrieb oder arbeiten in einem Handwerksbetrieb und wollen für ein oder mehrere Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung zum Fahren und Parken in der Innenstadt bzw. für Notfalleinsätze (Handwerkerblock) beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der städtischen Gebührenordnung.

    Kosten Handwerkerblock:

    • 10er Block: 128,00 Euro
    • 20er Block: 256,00 Euro
    • 30er Block: 384,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Hier finden Sie nähere Informationen zu den Ausnahmegenehmigungen für Handwerker in Heilbronn.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de