Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Einheitlicher Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr Kreis beantragen

    Hinweise für Winnenden

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Winnenden

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Online-Dienst

    Handwerkerparkausweis beantragen

    ID: L100022_08328ca3140edb565cd1080f2c15de21e4649f25f13dc87c94e1316f828ad0c6

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung (Amt für öffentliche Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Torstraße 10

    71364 Winnenden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07195 13 0

    Fax: 07195/13-322

    E-Mail: amtfueroeffentlicheordnung@winnenden.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Winnenden

     Digitaler/Analoger Antrag

     Kfz-Schein

     IHK Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Winnenden

    Den Handwerkerparkausweis RMK können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

     der Betriebssitz liegt innerhalb des Rems-Murr-Kreises,

     der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus,

     ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt,

    die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und sind als Service- oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte zu nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Winnenden

    Anträge für den Handwerkerparkausweis RMK sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen: den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder dem Landratsamt.

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    Hinweise für Winnenden

    keine

    Kosten

    Hinweise für Winnenden

    Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt 50,00 EUR für 12 Monate.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Winnenden

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Das dauerhafte Parken in Fußgängerzonen- auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte (=Firmengelände) ist mit dem Handwerkerparkausweis RMK nicht möglich.

    Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragstellung vor Ort erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de