Einheitlicher Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr Kreis beantragen
Hinweise für Winnenden
Beschreibung
Hinweise für Winnenden
Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Online-Dienst
Handwerkerparkausweis beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Digitaler/Analoger Antrag
Kfz-Schein
IHK Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
Voraussetzungen
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Den Handwerkerparkausweis RMK können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
der Betriebssitz liegt innerhalb des Rems-Murr-Kreises,
der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus,
ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt,
die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und sind als Service- oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte zu nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Winnenden
Anträge für den Handwerkerparkausweis RMK sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen: den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder dem Landratsamt.
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
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keine
Kosten
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Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt 50,00 EUR für 12 Monate.
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Das dauerhafte Parken in Fußgängerzonen- auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte (=Firmengelände) ist mit dem Handwerkerparkausweis RMK nicht möglich.
Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragstellung vor Ort erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg