Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Einheitlicher Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr- Kreis beantragen

    Hinweise für Schorndorf

    Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis (RMK) soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Schorndorf

    Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis (RMK) soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.

    Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.

    Online-Dienst

    Handwerkerparkausweis beantragen

    ID: L100022_1dbd3b912ad335d7dada53795dcf53530377057779cb368632d1e7140a3e05cc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldstelle (Verkehrsangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Urbanstraße 24

    73614 Schorndorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7181 602 3123

    Fax: +49 7181 602 73123

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schorndorf

    - Digitaler/Analoger Antrag
    - Kfz-Schein
    - IHK Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schorndorf

    Den Handwerkerparkausweis RMK können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
    - der Betriebssitz liegt innerhalb des Rems-Murr-Kreises,
    - der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus,
    - ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt,
    - die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und sind als Service- oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte zu nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schorndorf

    Anträge für den Handwerkerparkausweis RMK sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen: den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder dem Landratsamt.

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    Hinweise für Schorndorf

    keine

    Kosten

    Hinweise für Schorndorf

    Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt 50,00 EUR für 12 Monate (3 Fahrzeuge).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schorndorf

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
    Das dauerhafte Parken in Fußgängerzonen- auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte (=Firmengelände) ist mit dem Handwerkerparkausweis RMK nicht möglich.
    Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragstellung vor Ort erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de