Einheitlicher Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr- Kreis beantragen
Hinweise für Schorndorf
Beschreibung
Hinweise für Schorndorf
Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis (RMK) soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.
Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
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Ansprechpartner
Stadt Schorndorf (Stadt Schorndorf)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 15 60
73605 Schorndorf
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07181 602-0
E-Mail: stadt@schorndorf.de
Internet
Verkehrsangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldstelle (Verkehrsangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldstelle)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7181 602 3123
Fax: +49 7181 602 73123
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schorndorf
- Digitaler/Analoger Antrag
- Kfz-Schein
- IHK Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
Voraussetzungen
Hinweise für Schorndorf
Den Handwerkerparkausweis RMK können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Betriebssitz liegt innerhalb des Rems-Murr-Kreises,
- der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus,
- ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt,
- die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und sind als Service- oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte zu nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
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Anträge für den Handwerkerparkausweis RMK sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen: den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder dem Landratsamt.
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
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keine
Kosten
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Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt 50,00 EUR für 12 Monate (3 Fahrzeuge).
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Das dauerhafte Parken in Fußgängerzonen- auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte (=Firmengelände) ist mit dem Handwerkerparkausweis RMK nicht möglich.
Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragstellung vor Ort erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg