Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Einheitlicher Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis beantragen

    Hinweise für Urbach

    Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis (RMK) soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Urbach

    Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis (RMK) soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.

    Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Landratsamt Rems-Murr-Kreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Postplatz 10

    71332 Waiblingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07151/501-0

    Fax: 07151/501-1525

    E-Mail: info@rems-murr-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Fachbereich Verwaltung und Straßenverkehr (Fachbereich Verwaltung und Straßenverkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Str. 110

    71332 Waiblingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Urbach

    • Digitaler/Analoger Antrag
    • Kfz-Schein
    • IHK Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Urbach

    Den Handwerkerparkausweis RMK können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • der Betriebssitz liegt innerhalb des Rems-Murr-Kreises,
    • der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus,
    • ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt,
    • die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und sind als Service- oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte zu nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Urbach

    Anträge für den Handwerkerparkausweis RMK sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen: den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder dem Landratsamt.

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    Hinweise für Urbach

    keine

    Kosten

    Hinweise für Urbach

    Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt 50,00 EUR für 12 Monate.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Urbach

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Das Parken in Fußgängerzonen- auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte (=Firmengelände) ist mit dem Handwerkerparkausweis RMK nicht möglich.

    Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragstellung vor Ort erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de