Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für BetriebeOnline erledigen

    Einheitlicher Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis beantragen

    Hinweise für Auenwald

    Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis (RMK) soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.

    Beschreibung

    Hinweise für Auenwald

    Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis (RMK) soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.

    Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.

    Online-Dienst

    Handwerkerparkausweis beantragen

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    Ansprechpartner

    Stadt Backnang (Stadt Backnang)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    71522 Backnang

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07191 894-0

    Fax: 07191 894-100

    E-Mail: stadt@backnang.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Auenwald

    • Digitaler/Analoger Antrag
    • Kfz-Schein
    • IHK Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Auenwald

    Den Handwerkerparkausweis RMK können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • der Betriebssitz liegt innerhalb des Rems-Murr-Kreises,
    • der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus,
    • ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt,

    die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und sind als Service- oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte zu nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Auenwald

    Anträge für den Handwerkerparkausweis RMK sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen: den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder dem Landratsamt.

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    Hinweise für Auenwald

    keine

    Kosten

    Hinweise für Auenwald

    Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt 50,00 EUR für 12 Monate.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Auenwald

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Das dauerhafte Parken in Fußgängerzonen- auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte (=Firmengelände) ist mit dem Handwerkerparkausweis RMK nicht möglich.

    Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benätigt, ist eine gesonderte Antragstellung vor Ort erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de