Einheitlicher Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis beantragen
Hinweise für Allmersbach im Tal
Beschreibung
Hinweise für Allmersbach im Tal
Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis (RMK) soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.
Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
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Ansprechpartner
Stadt Backnang (Stadt Backnang)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Allmersbach im Tal
- Digitaler/Analoger Antrag
- Kfz-Schein
- IHK Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
Voraussetzungen
Hinweise für Allmersbach im Tal
Den Handwerkerparkausweis RMK können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Betriebssitz liegt innerhalb des Rems-Murr-Kreises,
- der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus,
- ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt,
die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und sind als Service- oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte zu nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Allmersbach im Tal
Anträge für den Handwerkerparkausweis RMK sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen: den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder dem Landratsamt.
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Fristen
Hinweise für Allmersbach im Tal
keine
Kosten
Hinweise für Allmersbach im Tal
Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis beträgt 50,00 EUR für 12 Monate.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Allmersbach im Tal
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Das dauerhafte Parken in Fußgängerzonen- auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte (=Firmengelände) ist mit dem Handwerkerparkausweis RMK nicht möglich.
Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benätigt, ist eine gesonderte Antragstellung vor Ort erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg