Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für BetriebeOnline erledigen

    Handwerkerparkausweis beantragen

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_dde779fa75f934be46098f548065d5ca71dc1b258090fccec08bdf245765f0d5

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Kirchheim unter Teck (Stadt Kirchheim unter Teck)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 14 52

    73222 Kirchheim unter Teck

    Hausanschrift

    Marktstraße 14

    73230 Kirchheim unter Teck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7021 502 0

    Fax: +49 7021 502 285

    E-Mail: info@kirchheim-teck.de

    De-Mail: info@kirchheim-teck.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheins

    Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de