Handwerkerparkausweis beantragen
Hinweise für Steinenbronn
Beschreibung
Hinweise für Steinenbronn
Die Einführung des kreisweit gültigen Handwerkerparkausweises erfolgt einheitlich ab 01.01.2024 für den Kreis Böblingen.
Mit dem Handwerkerparkausweis für den Landkreis Böblingen wird Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtert, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.
Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
Er muss am jeweiligen Einsatzort beantragt werden. Für die Einsatzorte Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Grafenau, Jettingen, Mötzingen, Nufringen, Steinenbronn und Waldenbuch ist das Landratsamt Böblingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Online-Dienste
Handwerkerparkausweis Beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Handwerkerparkausweis Beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsüberwachung (Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsüberwachung )
Adresse
Postfachadresse
Postfach 16 40
71006 Böblingen
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: strassenverkehr@lrabb.de
Telefon Festnetz: 07031 663 1420
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Steinenbronn
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- digitaler/analoger Antrag,
- Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I,
- IHK Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung,
- Fotos des Fahrzeugs/der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren KfZ-Kennzeichen.
Voraussetzungen
Hinweise für Steinenbronn
Den Handwerkerparkausweis können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus,
- der Betrieb verfügt über eine IHK Mitgliedsbescheinigung oder eine Handwerkskarte,
- ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt,
- die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen inklusive Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten und sind als Service- oder Werkstattwagen bzw. Montagewagen oder wegen des Transports schwerer bzw. sperriger Materialien zu nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Steinenbronn
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Steinenbronn
Sie können den Antrag
- digital einreichen,
- persönlich stellen oder
- mit der Post schicken.
Fristen
Hinweise für Steinenbronn
4 Wochen
Kosten
Hinweise für Steinenbronn
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des Handwerkerparkausweises (Ausnahmegenehmigung und Ausweiskarte) beträgt 100,00 Euro jährlich. Je Ausnahmegenehmigung können bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden.
Für den Nachtrag bzw. die Änderung eines Kennzeichens wird eine einheitliche Verwaltungsgebühr i. H. v. 40,00 Euro festgesetzt. Bei Verlust des Ausweises werden für die Neuausstellung 40,00 € fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Steinenbronn
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg