Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Handwerkerparkausweis beantragen

    Hinweise für Steinenbronn

    Die Einführung des kreisweit gültigen Handwerkerparkausweises erfolgt einheitlich ab 01.01.2024 für den Kreis Böblingen.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinenbronn

    Die Einführung des kreisweit gültigen Handwerkerparkausweises erfolgt einheitlich ab 01.01.2024 für den Kreis Böblingen.

    Mit dem Handwerkerparkausweis für den Landkreis Böblingen wird Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtert, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind.
    Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
    Er muss am jeweiligen Einsatzort beantragt werden. Für die Einsatzorte Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Grafenau, Jettingen, Mötzingen, Nufringen, Steinenbronn und Waldenbuch ist das Landratsamt Böblingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig.

    Online-Dienste

    Handwerkerparkausweis Beantragen

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    Handwerkerparkausweis Beantragen

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsüberwachung (Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsüberwachung )

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 16 40

    71006 Böblingen

    Lieferanschrift

    Parkstraße 16

    71034 Böblingen

    Hausanschrift

    Parkstraße 16

    71034 Böblingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehr@lrabb.de

    Telefon Festnetz: 07031 663 1420

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinenbronn

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • digitaler/analoger Antrag,
    • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I,
    • IHK Mitgliedsbescheinigung oder Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung,
    • Fotos des Fahrzeugs/der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren KfZ-Kennzeichen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinenbronn

    Den Handwerkerparkausweis können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • der Betrieb übt eine handwerkliche Tätigkeit aus,
    • der Betrieb verfügt über eine IHK Mitgliedsbescheinigung oder eine Handwerkskarte,
    • ein Fahrzeug wird in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt,
    • die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen inklusive Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten und sind als Service- oder Werkstattwagen bzw. Montagewagen oder wegen des Transports schwerer bzw. sperriger Materialien zu nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Steinenbronn

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinenbronn

    Sie können den Antrag

    • digital einreichen,
    • persönlich stellen oder
    • mit der Post schicken.

    Fristen

    Hinweise für Steinenbronn

    4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Steinenbronn

    Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des Handwerkerparkausweises (Ausnahmegenehmigung und Ausweiskarte) beträgt 100,00 Euro jährlich. Je Ausnahmegenehmigung können bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden.

    Für den Nachtrag bzw. die Änderung eines Kennzeichens wird eine einheitliche Verwaltungsgebühr i. H. v. 40,00 Euro festgesetzt. Bei Verlust des Ausweises werden für die Neuausstellung 40,00 € fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Steinenbronn

    Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de