Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.

    Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

    Beispiele:

    • Für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden
      • Info- beziehungsweise Promotionsstände aufgestellt,
      • Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen aus verteilt oder
      • im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielsweise Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert oder
    • politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen machen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam.

    Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

    Online-Dienst

    Plakatierungserlaubnis beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Leutkirch im Allgäu (Stadt Leutkirch im Allgäu)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    88292 Leutkirch im Allgäu

    Lieferanschrift

    Marktstraße 26

    88299 Leutkirch im Allgäu

    Hausanschrift

    Marktstraße 26

    88299 Leutkirch im Allgäu

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07561/87-0

    Fax: 07561/87-194

    E-Mail: info@leutkirch.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    gegebenenfalls Entwurf des Werbeplakats

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen. 

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Die kommunalen Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden sowie das Stadt- und Straßenbild erhalten beziehungsweise verbessern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid. 

    Hinweis: Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Fristen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    vor der Plakatierung

    Erfragen Sie die genauen Fristen bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Bis 30 Plakate = 12 Euro
    Bis 60 Plakate = 24 Euro

    Hinweis: Der Antrag ist mind. 2 Wochen vor dem gewünschten Plakatierungsbeginn zu stellen.

    Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie schon während des Verfahrens einen Gebührenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Gebührenbescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    An anderen Stellen im Ort außer an Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren verboten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de