Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.

    Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

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    Online-Dienst

    Plakatierungserlaubnis beantragen

    ID: L100022_ac1a9b591a6d6f76889db9e3d3cfbe3d6ef85749b8af69aa824b7ae566acb3cc

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Mobilität und Verkehr (Abteilung Mobilität und Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 2128

    E-Mail: verkehrswesen@friedrichshafen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    • Plakatierungsantrag
    • Plakatmuster

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Friedrichshafen in der Sondernutzungsatzung mit den Sondernutzungsrichtlinien und der Polizeiverordnungen aufgenommen.

    Sie bestimmen u. a.

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • es darf nur für Veranstaltungen plakatiert werden
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine Angabe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis mit den zugehörigen Plakataufklebern. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Mindestens 14 Tage vor der Plakatierung

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    45,00 Euro für die Plakatierung (Sondernutzung) zzgl. 25,00 Euro Verwaltungsgebühr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friedrichshafen

    Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de