Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Hinweise für Friedrichshafen
Beschreibung
Hinweise für Friedrichshafen
Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.
Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.
Datenschutzhinweis: Mit der Antragsstellung erklären Sie die Weitergabe der im Formular angegebenen Daten im Rahmen eines Anhörungsverfahrens an Beteiligte einverstanden.
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Plakatierungserlaubnis beantragen
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Ansprechpartner
Abteilung Mobilität und Verkehr (Abteilung Mobilität und Verkehr)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7541 203 2128
E-Mail: verkehrswesen@friedrichshafen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Plakatierungsantrag
- Plakatmuster
Voraussetzungen
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Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Friedrichshafen in der Sondernutzungsatzung mit den Sondernutzungsrichtlinien und der Polizeiverordnungen aufgenommen.
Sie bestimmen u. a.
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- es darf nur für Veranstaltungen plakatiert werden
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Friedrichshafen
- Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Friedrichshafen
- Sondernutzungssatzung der Stadt Friedrichshafen
- §§ 16 - 19 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) (Sondernutzung)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) (Sondernutzung)
- § 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) (Straßenanlieger)
- § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrshindernisse)
- § 33 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrsbeeinträchtigungen)
- § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
Rechtsbehelf
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keine Angabe
Verfahrensablauf
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Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis mit den zugehörigen Plakataufklebern. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Fristen
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Mindestens 14 Tage vor der Plakatierung
Kosten
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45,00 Euro für die Plakatierung (Sondernutzung) zzgl. 25,00 Euro Verwaltungsgebühr
Hinweise (Besonderheiten)
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Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg