Plakatierung an Straßen (Veranstaltungswerbung) - Genehmigung beantragen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Für Veranstaltungen können an den dafür bestimmten Standorten Plakatierungen vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung im Stadtgebiet von Freiburg handelt.
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Ansprechpartner
Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0761 201 0
Internet
erforderliche Unterlagen
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Online ausgefülltes Antragsformular
Entwurf Veranstaltungsplakat
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Plakatiert werden darf für Veranstaltungen kultureller, sportlicher, sozialer, religiöser und politischer Art. Das Plakatieren ist auf Veranstaltung (keine Produkt- oder Fremdwerbung, keine Wahlwerbung) die im Stadtgebiet von Freiburg stattfinden beschränkt. Das Anbringen der Plakate ist nur an den dafür vorbestimmten Stellen erlaubt.
An den vorgegebenen Standorten können Plakate im Format DIN A1 (Hochformat 594 x 841 mm), die auf einem festen Untergrund befestigt wurden, angebracht werden. Die Plakatanzahl pro Veranstaltung ist auf max. 50 Plakate oder 50 Plakate im sogenannten Sandwich-Verfahren (Rücken an Rücken) zulässig. Je Standort darf nur eine Plakattafel angebracht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Ortsrecht der Stadt Freiburg i.Br.
- örtliche Sondernutzungssatzung
- Polizeiverordnung
- §§ 16 - 19 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) (Sondernutzung)
- § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrshindernisse)
- § 33 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrsbeeinträchtigungen)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Freiburg (Baurechtsamt, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg) erhoben werden.
Verfahrensablauf
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Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie eine Genehmigung. Diese muss online, frühzeitig vor der Veranstaltung beantragt werden. Vor Plakatierungsbeginn wird Ihnen die Entscheidung mit Unterlagen zugestellt.
Fristen
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Damit Sie die Erlaubnis rechtzeitig erhalten, ist der Antrag mind. 2 Wochen vor Beginn der Plakatierung, d.h. 4 - 5 Wochen vor dem Veranstaltungstermin einzureichen. Für Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht gewährleistet werden.
Kosten
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Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg