Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen (Veranstaltungswerbung) - Genehmigung beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Für Veranstaltungen können an den dafür bestimmten Standorten Plakatierungen vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung im Stadtgebiet von Freiburg handelt.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Für Veranstaltungen können an den dafür bestimmten Standorten Plakatierungen vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung im Stadtgebiet von Freiburg handelt.

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    Plakatierung an Straßen (Veranstaltungswerbung) - Genehmigung beantragen

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    Plakatierungserlaubnis beantragen

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    Ansprechpartner

    Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 201 0

    E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    BeratungsZentrum Bauen (BZB) (BeratungsZentrum Bauen (BZB))

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 / 201-4390

    Fax: 0761 / 201-4399

    E-Mail: bzb@stadt.freiburg.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Online ausgefülltes Antragsformular
    Entwurf Veranstaltungsplakat

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Plakatiert werden darf für Veranstaltungen kultureller, sportlicher, sozialer, religiöser und politischer Art. Das Plakatieren ist auf Veranstaltung (keine Produkt- oder Fremdwerbung, keine Wahlwerbung) die im Stadtgebiet von Freiburg stattfinden beschränkt. Das Anbringen der Plakate ist nur an den dafür vorbestimmten Stellen erlaubt.

    An den vorgegebenen Standorten können Plakate im Format DIN A1 (Hochformat 594 x 841 mm), die auf einem festen Untergrund befestigt wurden, angebracht werden. Die Plakatanzahl pro Veranstaltung ist auf max. 50 Plakate oder 50 Plakate im sogenannten Sandwich-Verfahren (Rücken an Rücken) zulässig. Je Standort darf nur eine Plakattafel angebracht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Freiburg (Baurechtsamt, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg) erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie eine Genehmigung. Diese muss online, frühzeitig vor der Veranstaltung beantragt werden. Vor Plakatierungsbeginn wird Ihnen die Entscheidung mit Unterlagen zugestellt.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Damit Sie die Erlaubnis rechtzeitig erhalten, ist der Antrag mind. 2 Wochen vor Beginn der Plakatierung, d.h. 4 - 5 Wochen vor dem Veranstaltungstermin einzureichen. Für Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht gewährleistet werden.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de