Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Hinweise für Althütte
Beschreibung
Hinweise für Althütte
Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.
Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.
Beispiele:
- Für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden
- Info- beziehungsweise Promotionsstände aufgestellt,
- Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen aus verteilt oder
- im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielsweise Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert oder
- politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen machen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Online-Dienste
Plakatierungserlaubnis beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Plakatierungserlaubnis beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Althütte (Gemeinde Althütte)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (An Tagen ohne Öffnungszeiten sowie Donnerstag Nachmittag bitte mit Terminvereinbarung) Mo 00:00 - 00:00 Uhr mit Terminvereinbarung Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 00:00 - 00:00 Uhr mit Terminvereinbarung Do 08:30 - 12:00 Uhr und mit Terminvereinbarung Fr 00:00 - 00:00 Uhr mit Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Hauptamt und Ordnungsamt (Hauptamt und Ordnungsamt )
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (An Tagen ohne Öffnungszeiten sowie Donnerstag Nachmittag bitte mit Terminvereinbarung) Mo 00:00 - 00:00 Uhr mit Terminvereinbarung Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 00:00 - 00:00 Uhr mit Terminvereinbarung Do 08:30 - 12:00 Uhr und mit Terminvereinbarung Fr 00:00 - 00:00 Uhr mit Terminvereinbarung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Althütte
gegebenenfalls Entwurf des Werbeplakats
Voraussetzungen
Hinweise für Althütte
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Die kommunalen Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden sowie das Stadt- und Straßenbild erhalten beziehungsweise verbessern.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Althütte
- Ortsrecht der Gemeinde Althütte
- Polizeiverordung
- §§ 16 - 19 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) (Sondernutzung)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) (Sondernutzung)
- § 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) (Straßenanlieger)
- § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrshindernisse)
- § 33 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrsbeeinträchtigungen)
- § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
Verfahrensablauf
Hinweise für Althütte
Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Hinweis: Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Fristen
Hinweise für Althütte
vor der Plakatierung
Erfragen Sie die genauen Fristen bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Hinweise für Althütte
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie schon während des Verfahrens einen Gebührenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Gebührenbescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Althütte
An anderen Stellen im Ort außer an Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren verboten.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg