01. Einheitliche Ansprechpartner

    Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen

    Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?

    Beschreibung

    Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?

    Der einheitliche Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren. Sie können auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.

    Online-Dienste

    Online anfragen - Einheitlicher Ansprechpartner

    ID: L100022_6006427-6-1977-6013880-3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online beantragen

    ID: L100022_1b4e93621fc11c3526ebab636014ebb6338c8fc2ffbd78c8e31ad1459573194b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner (Einheitlicher Ansprechpartner)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612014860

    Fax: +497612014893

    E-Mail: ea@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.

    Voraussetzungen

    Sie

    • kommen aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und
    • möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder
    • üben hier bereits eine Dienstleistung aus, benötigen aber noch Genehmigungen dafür.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Europäische Dienstleistungsrichtlinie

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weitergereicht.

    Kosten

    Keine

    Es können Kosten für einzelne Genehmigungen entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:

    • Finanzdienstleistungen
    • Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
    • Verkehrsdienstleistungen
    • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
    • Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
    • private Sicherheitsdienste und
    • Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern

    Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.

    Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en