Einheitlichen Ansprechpartner der Stadt nutzen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?
Der einheitliche Ansprechpartner hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren.
So können Sie auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie müssen nicht mehr persönlich bei verschiedenen Ämtern in verschiedenen Ländern erscheinen.
Sie sind nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.
Online-Dienst
Einheitlicher Ansprechpartner
Beschreibung
Hier können Sie den Einheitlichen Ansprechpartner der Stadt Heilbronn kontaktieren (Login Servicekonto erforderlich).
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner (Einheitlicher Ansprechpartner)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 13:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:30 - 14:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.
Voraussetzungen
Hinweise für Heilbronn
Sie
- kommen aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und
- möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder
- üben hier bereits eine Dienstleistung aus, benötigen aber noch Genehmigungen dafür.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heilbronn
- Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Rechtsbehelf
Hinweise für Heilbronn
Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
Hinweise für Heilbronn
Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren.
Fristen
Hinweise für Heilbronn
Keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heilbronn
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weiter gereicht.
Kosten
Hinweise für Heilbronn
Keine
Es können Kosten für einzelne Genehmigungen entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heilbronn
Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:
- Finanzdienstleistungen
- Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
- Verkehrsdienstleistungen
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
- Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
- private Sicherheitsdienste und
- Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern
Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.
Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg