Wasseranschluss anmelden
Hinweise für Lichtenwald
Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.
Beschreibung
Hinweise für Lichtenwald
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss.
Dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das die Gemeinde selbst oder ein städtischer Tochterbetrieb.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lichtenwald
- Lageplan
- gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses
Voraussetzungen
Hinweise für Lichtenwald
Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lichtenwald
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
- Satzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Hinweise für Lichtenwald
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Lichtenwald
Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.
Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. In der Regel schließt dieses mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
Fristen
Hinweise für Lichtenwald
keine
Kosten
Hinweise für Lichtenwald
Die Kommunen erheben die Wasserverbrauchsgebühren und Grundgebühren für die Zähler durch einen
Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.
Je nach dem, ob das Grundstück bereits für Wasserversorgungsbeiträge veranlagt wurde, werden
hierfür ggf. gemäß der Wasserversorgungssatzung noch Beiträge erhoben.
Nähere Informationen zu den Wasserverbrauchsgebühren, Grundgebühren und Wasserversorgungsbeiträgen können Sie in der Wasserversorgungssatzung Ihrer Wohnortgemeinde nachlesen.
Beachten Sie, dass ein Hausanschluss, der in die öffentliche Verkehrsfläche (öffentliche Straßen-/Gehweg-/Wege-/Grünfläche) gelegt werden muss, einer separaten Abstimmung über den genauen Ort des Anschlusses an den nächstgelegenen Wasserschacht mit der Gemeinde sowie einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die Aufgrabung auf öffentlicher Verkehrsfläche bedarf, die beim Landratsamt Esslingen zu beantragen ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lichtenwald
Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg