Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem (BIS2) des Landes Baden-Württemberg nutzen
Beschreibung
Das Baustellenkoordinierungs- und Informationssystem (BIS2) des Landes Baden-Württemberg informiert Sie über aktive und geplante Arbeitsstellen auf dem klassifizierten Staßennetz (Autobahn, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) in Baden-Württemberg.
Sie erhalten Informationen über Art und Dauer der Verkehrsbehinderung und bei Vollsperrungen Angaben zu den ausgewiesenen Umleitungsstrecken.
Mit diesen tagesaktuellen Angaben erhalten Verkehrsteilnehmer umfangreiche Informationen für ihre Reiseplanung.
Großraum- und Schwerlasttransporte werden durch Angaben zu Einschränkungen (Höhe, Breite, Tonnage) des Fahrweges in der Routenplanung unterstützt.
Alle Angaben stehen auch in der VerkehrsInfo-BW App zur Verfügung.
Online-Dienste
Baustelleninformationssystem des Landes Baden-Württemberg
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 711 89686 0
Fax: +49 711 89686 9020
E-Mail: Poststelle@vm.bwl.de
De-Mail: de-mail-poststelle@vm.bwl.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Datenlieferung von Mobilitätsdaten auf Basis Delegierter Verordnungen der EU (Nr.886/2013) und der IVS-Richtlinie 2010/40
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Sie finden die von Baustellen betroffenen Straßen über die
- Suche mit der Karte,
- Filterung mit der entsprechenden Autobahn-, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßennummer
- Angabe eines Regierungsbezirkes beziehungsweise Stadt-/Landkreises.
Die Suche kann durch die Auswahl entsprechender Kriterien, wie Zeitraum, Nachtbaustelle, Sperrung und spezielle Informationen zu Schwertransporten verfeinert werden.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg