Baugenehmigung - Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage beantragen
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Wenn in einer vorhandenen Anlage oder Einrichtung eine bestehende Nutzung (alte Nutzung) geändert wird (neue Nutzung), wird dies als Nutzungsänderung bezeichnet.
Es sei denn, die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei. Dies ist der Fall, wenn
- für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen als für die bisherige Nutzung gelten oder
- Sie durch die neue Nutzung zusätzlichen Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich schaffen.
Beispiele für Nutzungsänderungen:
- Sie wandeln einen bisher als Abstell- oder Hobbyraum genutzten Raum in einen Wohnraum um.
- Ein bisheriger Wohnraum wird in eine Gaststätte, in ein Büro oder in eine Arztpraxis umgewandelt.
Bloße Instandhaltungsarbeiten sind verfahrensfrei.
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Ansprechpartner
Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612010
Internet
Baugenehmigungen (Baugenehmigungen)
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (und nach Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Nutzungsänderung steht in der Regel der Errichtung eines Gebäudes gleich. In Betracht kommt, bei Vorliegen der Voraussetzungen, ein Kenntnisgabeverfahren oder ein Baugenehmigungsverfahren, es sei denn, die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei. Verfahrensfrei ist eine Nutzungsänderung in zwei Fällen:
1. Für die neue Nutzung gelten keine anderen oder weitergehenden Anforderungen als für die bisherige Nutzung.
2. Durch die neue Nutzung wird zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen.
Auch bei einer Nutzungsänderung dürfen dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Vor allem wenn es sich um eine verfahrensfreie Nutzungsänderung handelt, müssen Sie als Bauherrin oder Bauherr prüfen, ob die bestehenden Regelungen eingehalten werden. Beispiele sind:
- erforderliche Rettungswege sind vorhanden,
- die Aufenthaltsraumhöhe ist gewahrt,
- zusätzliche Stellplätze sind erforderlich und gegebenenfalls vorhanden.
Hinweis: Es ist auch möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen oder sonstige Vorschriften einer Nutzungsänderung entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich bei der zuständigen Stelle erkundigen, ob
- es sich bei der von Ihnen geplanten Nutzungsänderung um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt,
- ob die Voraussetzungen für ein Kenntnisgabeverfahren gegeben sind oder
- ob Sie ein vereinfachtes beziehungsweise umfassendes Baugenehmigungsverfahren durchführen müssen.
Sie als Bauherrin oder Bauherr sind dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Befreiungen oder Genehmigungen von den jeweils zuständigen Behörden eingeholt werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich mithilfe eines Antrags auf Bauvorbescheid von der Baurechtsbehörde bestätigen zu lassen, dass es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt und/oder dass das Vorhaben öffentlich-rechtlich zulässig ist. Dazu müssen Sie aber prüfungsfähige Unterlagen vorlegen. Die Bestätigung müssen Sie bezahlen.
Achtung: Eine Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass für Bauvorhaben, die zwar nach § 50 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg verfahrensfrei sind, die Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens erforderlich ist.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Es entstehen Kosten entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg i.Br.
Hinweis:
Es können Gebühren für ein ggf. erforderliches Kenntnisgabeverfahren oder ein Baugenehmigungsverfahren anfallen. Diese richten sich nach der jeweiligen gültigen Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg