Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung Erteilung

    Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

    Sie wollen gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen?

    Dann benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.

    Online-Dienste

    Online beantragen

    ID: L100022_be0674ebc2631a23897776467d05ede27b6a47e4a211b82a5a005560c6b0ce91

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online beantragen

    ID: L100022_e368e4eab3b369f7f01eac5fb2bab8e061510fc5cf84478f686cc0d5e34a4dc4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online beantragen - Herstellung von Waffen - Erlaubnis

    ID: L100022_6002657-3880-1977-6007035-3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online beantragen - Herstellung von Waffen - Erlaubnis

    ID: L100022_6002657-3880-1977-6013476-3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Waffen- und Sprengstoffrecht (Waffen- und Sprengstoffrecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit (Während dieser Zeiten nehmen die Mitarbeitenden Anrufe entgegen, sofern sie sich nicht gerade in einem Kundengespräch befinden.) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern und Ausländerinnen: Nationalpass)
    • Nachweis der Fachkunde
    • eventuell ein amts- oder fachärztliches oder ein fachpsychologisches Zeugnis
    • Etwaige weitere Unterlagen, die Sie vorlegen müssen, sind abhängig vom Grund Ihres Bedürfnisses (gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung).

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Für die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis müssen Sie

    • mindestens 18 Jahre alt sein.
    • zuverlässig sein.
    • geeignet sein.
      Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
    • das Bedürfnis für die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis nachweisen.
      Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse, beispielsweise als Waffenhersteller, ergeben.
    • die Waffenherstellung gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens ausüben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist je nach Standort Ihrer Betriebsstätte das Landratsamt, die Große Kreisstadt oder die Verwaltungsgemeinschaft. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an.

    Hinweis: Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie vor allem folgende Auskünfte ein:

    • Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sowie
    • eine Stellungnahme des Landeskriminalamts und des Landesamts für Verfassungsschutz

    Den Nachweis der persönlichen Eignung, der Fachkunde, des Bedürfnisses und der Gewerbsmäßigkeit müssen Sie selbst erbringen. Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein amts- oder fachärztliches oder ein fachpsychologisches Zeugnis verlangen.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung).

    470,00 € bis 3.150,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Erlaubnis wird in der Regel unbefristet erteilt. Sie erlischt, wenn Sie die genehmigte Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis beginnen. Dies gilt auch, wenn Sie die genehmigte Tätigkeit ein Jahr lang nicht ausüben.

    Sie müssen ein Waffenherstellungsbuch führen, aus dem die Art und Menge der Schusswaffen sowie ihr Verbleib hervorgeht.

    Stellvertretungserlaubnis
    Wollen Sie für Ihr erlaubnisbedürftiges Waffengewerbe eine Stellvertretung oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung/unselbständigen Zweigstelle beauftragen? Dann benötigen Sie dazu eine Stellvertretungserlaubnis. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn auch die Stellvertretung die erforderliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Fachkunde besitzt.

    Anzeigepflichten
    Als Inhaberin oder Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle innerhalb von zwei Wochen folgende Änderungen anzeigen:

    • die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie
    • die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.

    Bei Aufnahme oder Eröffnung müssen Sie die mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen angeben. Außerdem müssen Sie die Einstellung oder das Ausscheiden einer mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person anzeigen. Bei juristischen Personen ist der Wechsel einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en