Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Hinweise für Stuttgart
Beschreibung
Hinweise für Stuttgart
Wer in Stuttgart ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung kaufen oder bauen will, wird vom Land und der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen mit zinsverbilligtem Darlehen und städtischen Zuschüssen unterstützt.
Die Förderung des Wohnungsbaus ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Stadt. Das Stuttgarter Eigentumsprogramm ist ein Teil davon. Ziel der Förderung ist es, jungen Familien eine Chance auf bezahlbaren Wohnraum in Stuttgart zu bieten.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung (Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wohnbaufoerderung@stuttgart.de
Telefon Festnetz: 0711 21691369
erforderliche Unterlagen
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Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen.
Voraussetzungen
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Gefördert werden Ehepaare, Alleinerziehende, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie eingetragene Lebenspartnerschaften, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben, das im Haushalt wohnt.
Junge Paare und Alleinstehende ohne Kinder können von der L‐Bank ein unverbilligtes Kapitalmarktdarlehen mit der bedingten Zusage einer Ergänzungsförderung erhalten. Wenn innerhalb von sechs Jahren Kinder geboren werden, kann eine Zinsverbilligung oder ein Tilgungszuschuss gewährt werden.
Einkommensgrenzen für das Stuttgarter Eigentumsprogramm (PDF‐Datei, 268,97 kB)
Richtlinien des Stuttgarter Eigentumsprogramms (PDF‐Datei, 750,61 kB)
Rechtsgrundlage(n)
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- Landeswohnraumförderungsgesetz
- Zusätzlich gelten die Durchführungshinweise zum Landeswohnraumförderungsgesetz und die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zum Förderprogramm Wohnungsbau BW in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtsbehelf
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Beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Bescheid.
Verfahrensablauf
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Für beide Förderungen - L-Bank-Darlehen und städtischer Zuschuss - reichen Sie die Förderanträge jeweils bei der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnraumförderung, ein. Dies gilt auch, wenn Sie nur die städtische Förderung in Anspruch nehmen möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann mit dem Bau beginnen oder einen verbindlichen Kaufvertrag abschließen, wenn die L‐Bank das Darlehen bewilligt beziehungsweise die Stadt den Zuschuss gewährt hat. Andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Hängt von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Nach dem Landesförderprogramm Wohnungsbau BW 2022 können auch Wohnungseigentümergemeinschaften günstige KfW‐Darlehen für Sanierungen und Modernisierungen in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die energetische Sanierung, altersgerechter Umbau und die künftige Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnungsbestand. Die Förderung ist jedoch von verschiedenen Voraussetzungen abhängig: Energiestandard, Art der Maßnahme im Rahmen der Erneuerbaren Energien und die gesicherte Finanzierung der Gesamtmaßnahme.
Mehr Informationen zur Förderung erhalten Sie direkt bei der L‐Bank und der KfW Bankengruppe.
Informationen zu weiteren Förderprogrammen finden Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg