Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen
Hinweise für Stutensee
Beschreibung
Hinweise für Stutensee
Für die Trinkwasserversorgung ist der Zweckverband „Wasserversorgung Mittelhardt“ zuständig. Der Zweckverband hat die Aufgabe, alle Stadtteile der Stadt Stutensee sowie den Stadtteil Büchenau der Stadt Bruchsal mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen.
Die Abrechnung der Wasserlieferungen erfolgt direkt mit dem Endverbraucher. Im Wesentlichen finanziert sich der Zweckverband somit durch die Erhebung der Wassergebühren sowie durch Anschlussbeiträge und Kostenersätze.
Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.
Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stutensee
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Stutensee
- Sie sind
- Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
- erbbauberechtigt.
- Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stutensee
- § 20 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) (Beitragserhebung)
- § 21 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) (Beitragsschuldner)
- § 25 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) (Vorauszahlungen)
- § 31 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) (Beitragsbemessung)
- § 32 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) (Entstehung der Beitragsschuld)
- § 42 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) (Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse)
- Kommunale Abgabensatzung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.
Hinweis: Die Stadtverwaltung kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.
Fristen
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Kosten
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Der Wasserversorgungsbeitrag wird zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung und dem Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen erhoben, der Beitrag für den Hausanschluss nach den tatsächlich entstandenen Kosten. In der Satzung der zuständigen Stelle ist der Verteilungsmaßstab festgelegt.
Die Satzungen der Stadt Stutensee sind zu finden unter https://www.stutensee.de/unsere-stadt/politik/satzungen-der-stadt-stutensee/
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg