Öffentliche Wasserversorgung

    Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen

    Hinweise für Stutensee

    Für die Trinkwasserversorgung ist der Zweckverband „Wasserversorgung Mittelhardt“ zuständig. Der Zweckverband hat die Aufgabe, alle Stadtteile der Stadt Stutensee sowie den Stadtteil Büchenau der Stadt Bruchsal mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen.

    Beschreibung

    Hinweise für Stutensee

    Für die Trinkwasserversorgung ist der Zweckverband „Wasserversorgung Mittelhardt“ zuständig. Der Zweckverband hat die Aufgabe, alle Stadtteile der Stadt Stutensee sowie den Stadtteil Büchenau der Stadt Bruchsal mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen.

    Die Abrechnung der Wasserlieferungen erfolgt direkt mit dem Endverbraucher. Im Wesentlichen finanziert sich der Zweckverband somit durch die Erhebung der Wassergebühren sowie durch Anschlussbeiträge und Kostenersätze.

    Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

    Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

    Online-Dienst

    Mitteilung Zählerstand Wasseruhr

    ID: L100022_1632-6009649-1021-6008671-333

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Betriebe (Steuern und Betriebe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    76297 Stutensee

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07244/969-153

    Fax: 07244/969-109

    E-Mail: steuerverwaltung@stutensee.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Stadtplanung (Stadtplanung)

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    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    76297 Stutensee

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stutensee

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stutensee

    • Sie sind
      • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
      • erbbauberechtigt.
    • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Stutensee

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stutensee

    Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

    Hinweis: Die Stadtverwaltung kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

    Fristen

    Hinweise für Stutensee

    -

    Kosten

    Hinweise für Stutensee

    Der Wasserversorgungsbeitrag wird zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung und dem Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen erhoben, der Beitrag für den Hausanschluss nach den tatsächlich entstandenen Kosten. In der Satzung der zuständigen Stelle ist der Verteilungsmaßstab festgelegt.

     

    Die Satzungen der Stadt Stutensee sind zu finden unter https://www.stutensee.de/unsere-stadt/politik/satzungen-der-stadt-stutensee/

     

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stutensee

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    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de