Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen
Hinweise für Tauberbischofsheim
Beschreibung
Hinweise für Tauberbischofsheim
Sie benötigen Ersatz, wenn
- Ihr Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist oder
- eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) sich vom Kennzeichen gelöst hat oder so beschädigt ist, dass der Sicherheitscode lesbar wird.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Zulassungswesen (Sachgebiet Zulassungswesen)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tauberbischofsheim
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich
- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist: Bescheinigung über die gültige (HU)
- bisherige(s) Kennzeichen
Voraussetzungen
Hinweise für Tauberbischofsheim
Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Tauberbischofsheim
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Ausstellung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen)
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) (Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger)
- § 47 a Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) (Abgasuntersuchung (AU))
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Hinweise für Tauberbischofsheim
Folgt.
Verfahrensablauf
Hinweise für Tauberbischofsheim
Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor. In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieterinnen und Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Fristen
Hinweise für Tauberbischofsheim
keine.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Tauberbischofsheim
in der Regel sofort
Kosten
Hinweise für Tauberbischofsheim
je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 0,50
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Tauberbischofsheim
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg