Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen

    Hinweise für Weikersheim

    Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Weikersheim

    Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen (Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 825880

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Weikersheim

      • Personalausweis oder Reisepass
      • allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
      • Führungszeugnis
      • bei Taxen: Nachweis der Ortskenntnis (falls noch nicht vorgelegt)
      • augenärztliche Untersuchung
        • Ein ausgestelltes Gutachten hat zwei Jahre Gültigkeit.
      • ärztliche Untersuchung
        Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

      Diese Untersuchungen können Sie

      • bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
      • bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
      • bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
      • bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
        durchführen lassen.
      • bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
        Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Weikersheim

    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
    • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
    • körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
    • bei Taxen: Fachkenntnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Weikersheim

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist also die Form und die Frist, erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Weikersheim

    Sie müssen die Verlängerung über Ihr zuständiges Bürgermeisteramt beantragen, da dieses die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen an die Führerscheinstelle weiter.

    Fristen

    Hinweise für Weikersheim

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Weikersheim

    • für die Verlängerung: EUR 32,90
    • bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
    • für das Führungszeugnis: weitere Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weikersheim

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en