Sperrzeit Verkürzung

    Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde die Sperrzeit im Einzelfall zugunsten einzelner Betriebe

    • verlängern,
    • befristen,
    • widerruflich verkürzen oder
    • aufheben.

    Hinweis: Bei Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann die Behörde jederzeit Auflagen erteilen.

    Die Behörde kann unter bestimmen Voraussetzungen die Sperrzeit auch durch Rechtsverordnung allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben. Diese Rechtsverordnung erlassen die Gemeinden, die Landratsämter, die Regierungspräsidien oder das Innenministerium.

    Online-Dienste

    Rechtsverordnung über die Sperrzeit

    ID: L100022_6008657-6008835-14-6006067-1241

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass über service-bw keine Anträge für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten der Ortsteile gestellt werden können. Diese sind weiterhin in den Ortsverwaltungen zu beantragen.

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    Verkürzung der Sperrzeit

    ID: L100022_560510c414fb1545052ee7fc4925236cac5d612fbf669824ba09f4ea412979a7

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    Verkürzung der Sperrzeit

    ID: L100022_fbf5cf72181c16267ce3cdc453abe1cbe9cbcd2b06432578ac608b182cff0baf

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung (Sicherheit und Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Güttinger Straße 3/1

    78315 Radolfzell am Bodensee

    Lieferanschrift

    Marktplatz 2

    78315 Radolfzell am Bodensee

    Lieferanschrift

    Güttinger Straße 3/1

    78315 Radolfzell

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07732 81 278

    E-Mail: ordnungsamt@radolfzell.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Radolfzell am Bodensee (Stadt Radolfzell am Bodensee)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 14 80

    78304 Radolfzell am Bodensee

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    78315 Radolfzell am Bodensee

    Lieferanschrift

    Marktplatz 2

    78315 Radolfzell am Bodensee

    Kontakt

    E-Mail: stadt@radolfzell.de

    Fax: 07732/81-400

    Telefon Festnetz: 07732/81-0

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung sind:

    • Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses
    • Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Den Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Sie können die Sperrzeitverkürzung für Ihren Betrieb formlos bei der Gemeinde, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt, beantragen. Geben Sie an,

    • in welcher Form und
    • aus welchen Gründen Sie die Sperrzeit verkürzen wollen.

    Je nach Angebot der Gemeinde liegt ein Antragsformular aus oder Sie können es im Internet herunterladen.

    Fristen

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Sperrzeitverkürzung so früh wie möglich.

    Kosten

    Hinweise für Radolfzell am Bodensee

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en