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    Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen.

    Beginn der Sperrzeit:

    • unter der Woche: 3 Uhr
    • unter der Woche in Kur- und Erholungsorten: 2 Uhr
    • am Wochenende in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag: 5 Uhr
    • für Spielhallen: 24 Uhr

    Allgemeines Ende der Sperrzeit ist 6 Uhr.

    Hinweis: In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben. In der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 5 Uhr. Dies gilt nicht für Spielhallen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde die Sperrzeit im Einzelfall zugunsten einzelner Betriebe

    • verlängern,
    • befristen,
    • widerruflich verkürzen oder
    • aufheben.

    Hinweis: Bei Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann die Behörde jederzeit Auflagen erteilen.

    Die Behörde kann unter bestimmen Voraussetzungen die Sperrzeit auch durch Rechtsverordnung allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben. Diese Rechtsverordnung erlassen die Gemeinden, die Landratsämter, die Regierungspräsidien oder das Innenministerium.

    Die Verkürzung der Sperrzeit können Sie elektronisch über das Serviceportal beantragen.

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    Sperrzeitverkürzung beantragen

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131 56 0

    Fax: 07131 56 2999

    E-Mail: posteingang@heilbronn.de

    De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Gaststättenwesen und Veranstaltungen (Gaststättenwesen und Veranstaltungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weststraße 53

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 2037

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 4592

    Fax: +49 7131 56 3197

    E-Mail: 32-VeranstaltungenundGaststaetten@heilbronn.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    Keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung sind:

    • Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses
    • Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Sie können die Sperrzeitverkürzung für Ihren Betrieb formlos bei der Gemeinde, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt, beantragen. Geben Sie an,

    • in welcher Form und
    • aus welchen Gründen Sie die Sperrzeit verkürzen wollen.

    Sie können die Sperrzeitverkürzung auch elektronisch über das Serviceportal beantragen. Klicken Sie hierfür unter "Onlineantrag" auf "Verkürzung der Sperrzeit".

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    Der Antrag ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Verspätet eingereichte Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Beantragen Sie die Sperrzeitverkürzung deshalb so früh wie möglich.

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Ob und in welcher Höhe Sie mit Kosten rechnen müssen, können Sie der Gebührenordnung entnehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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