Feinstaubplakette
Hinweise für Oberstenfeld
Beschreibung
Hinweise für Oberstenfeld
Seit 1. März und 1. Juli 2008 sowie 1. Januar 2009 bestehen in den Umweltzonen mehrerer Städte und Gemeinden Fahrverbote für Altfahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten. Ziel ist die Verringerung der Feinstaubbelastung. Ein neues Verkehrszeichen "Umweltzone" signalisiert das feinstaubbedingte Fahrverbot für diese Fahrzeuge. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder über bestimmte Ausnahmegenehmigungen verfügen.
Die Plakette wird in drei verschiedenen Farben ausgegeben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern, die Sie in den Fahrzeugpapieren finden.
Eine Übersicht über die Städte und Gemeinden, die Umweltzonen einrichten, bietet der Internetauftritt des Umweltministeriums. Darüber hinaus finden Sie dort ausführliche Informationen zu Themen wie beispielsweise Fördermöglichkeiten für eine Partikelfilter-Nachrüstung, Ausnahmen vom Fahrverbot oder zu den verschiedenen Feinstaubplaketten.
Online-Dienst
Umweltplakette Stuttgart
Beschreibung
Mit diesem Onlinedienst können auch für Fahrzeuge, die nicht in Stuttgart zugelassen sind, Umweltplaketten beantragt werden. Sollte Ihr Stadt- oder Landkreis keinen Onlinedienst anbieten, können Sie daher auch diesen Onlinedienst nutzen.
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Ludwigsburg (Landratsamt Ludwigsburg)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Einzelne Fachbereiche bieten abweichende Öffnungszeiten an.) Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberstenfeld
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bei neueren Kfz)
Voraussetzungen
Hinweise für Oberstenfeld
Alle Fahrzeuge, die die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen, erhalten eine entsprechende Plakette.
Sollte Ihr Fahrzeug in die "Schadstoffgruppe 1" (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter) fallen, kann keine Plakette ausgestellt werden. Sie müssen Ihr Auto dann entweder nachrüsten oder dürfen nicht in den ausgeschilderten Umweltzonen fahren, sofern Sie nicht über eine Ausnahmegenehmigung verfügen, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden kann.
Tipp: Das Umweltministerium hat dazu in seinem Onlineauftritt zum Thema "Luftreinhaltung, Umweltzonen und Fahrverbote" wichtige Informationen zum Download zusammengestellt. Dort finden Sie eine Liste, nach welchen Kriterien Plaketten ausgestellt werden und Erklärungen, wo Sie die Emissionsschlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren ablesen können.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberstenfeld
Sie müssen sich an eine der zuständigen Stellen wenden und erhalten dort gegen Gebühr die für Ihr Fahrzeug vorgesehene Plakette.
Darüber hinaus stellen einige Stadt- und Landkreise, wie beispielsweise die Städte Stuttgart und Freiburg, Online-Dienste zur Verfügung, über die Sie eine Feinstaubplakette elektronisch bestellen können. Die Plakette wird per Post zugesandt. Die Bezahlung der anfallenden Kosten erfolgt in der Regel durch Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die genauen Regelungen können Sie den Internet-Angeboten entnehmen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Kosten
Hinweise für Oberstenfeld
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation fallen unterschiedlich hohe Gebühren beziehungsweise Kosten an (zwischen 5 und 11 Euro).
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg