Gaststättenerlaubnis beantragen
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Für den Betrieb eines Gaststättengewerbes benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis, wenn Sie zum Verzehr an Ort und Stelle Alkohol ausschenken. Eine Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden.
Keine Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen lediglich an die Hausgäste verabreichen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Hinweise für Ludwigsburg
- Sie besitzen für einen Gaststättenbetrieb die erforderliche persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit
- Die Räume zum Betrieb des Gewerbes oder zum Aufenthalt der Beschäftigten müssen nach Lage, Beschaffenheit, Ausstattung oder Einteilung für den Betrieb geeignet sein.
- Die Gasträume müssen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar sein.
- Der Gewerbebetrieb widerspricht im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse.
- Sie verfügen über einen Unterrichtungsnachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz, ausgestellt durch die IHK
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ludwigsburg
- § 1 Landesgaststättengesetz (LGastG) in Verbindung mit § 2 Gaststättengesetz (GastG) (Erlaubnis)
- § 1 Landesgaststättengesetz (LGastG) in Verbindung mit § 9 Gaststättengesetz (GastG) (Stellvertretungserlaubnis)
- §§ 1 und 3 Gaststättenverordnung (GastVO) (Zuständigkeit und Verfahren)
- § 42a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (in Verbindung mit § 6a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) (Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion)
- § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Elektronische Kommunikation)
- § 18 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Elektronischer Identitätsnachweis)
- § 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium)
- § 5 De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) (Postfach- und Versanddienst)
Rechtsbehelf
Hinweise für Ludwigsburg
Sie können Widerspruch gegen unsere Entscheidung einlegen. Die nötigen Informationen hierzu finden Sie im Bescheid.
Verfahrensablauf
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Für den Antrag der Erlaubnis müssen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Diese können auch per Mail übersandt werden. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit können weitere Dokumente angefordert werden.
Fristen
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Es müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Bearbeitungsdauer
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Die Behörde muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Erlaubnis als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.
Die Behörde kann die Frist einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Diese Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Kosten
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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Stadt Ludwigsburg.
Hinweise (Besonderheiten)
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Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg