Reisegewerbekarte beantragen
Hinweise für Karlsruhe
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.
Es gibt auch Tätigkeiten im Reisegewerbe, für die Sie keine Reisegewerbekarte benötigen. Wenn Sie eine solche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie diese unter Umständen anzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung " Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten".
Hinweis: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten gelten auch für das Reisegewerbe.
Online-Dienst
Aufnahme einer Reisegewerbetätigkeit
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gaststätten- und Gewerberecht (Gaststätten- und Gewerberecht)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: 0721 133 3387
Fax: 0721 133 3290
E-Mail: gewerbewesen@oa.karlsruhe.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
- ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
- wenn Sie als Schaustellerin oder Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen: zusätzlich Nachweis oder Nachweise über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
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Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie üblicherweise, wenn Sie
- gewerbsmäßig,
- ohne vorhergehende Bestellung und
- außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
- Waren anbieten oder ankaufen oder Kundschaft aufsuchen, um deren Bestellungen entgegen zu nehmen (z.B. Händlerinnen und Händler auf Märkten, Betreiberinnen und Betreiber von mobilen Imbisswagen) oder
- Leistungen anbieten oder Kundschaft aufsuchen, um Bestellungen auf Leistungen entgegen zu nehmen oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Keiner.
Verfahrensablauf
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Die Reisegewerbekarte müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Vor der Aushändigung der Reisegewerbekarte müssen Sie diese unterschreiben.
Fristen
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Keine.
Bearbeitungsdauer
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vier bis sechs Wochen
Kosten
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Die Kosten richten sich nach der Satzung der ausstellenden Gemeinde.
146,00 Euro (ab 01.01.2024: 214,00 Euro)
Zahlungsart: Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg