Reisegewerbe ErlaubnisOnline erledigen

    Reisegewerbekarte beantragen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.

    Online-Dienst

    Reisegewerbekarte beantragen

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbe und Gaststätten (Gewerbe und Gaststätten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 9

    71638 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-0

    Fax: 07141 910-2496

    E-Mail: sicherheitordnung@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z. B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigen jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

    Merkblatt erforderliche Unterlagen für natürliche Personen (pdf-Datei)

    Merkblatt erforderliche Unterlagen für juristische Personen (pdf-Datei)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie üblicherweise, wenn Sie

    • gewerbsmäßig,
    • ohne vorhergehende Bestellung und
    • außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:
    • Waren anbieten oder ankaufen oder Kundschaft aufsuchen, um deren Bestellungen entgegenzunehmen (zum Beispiel Händlerinnen und Händler auf Märkten, Betreiberinnen und Betreiber von mobilen Imbisswagen) oder
    • Leistungen anbieten oder Kundschaft aufsuchen, um Bestellungen auf Leistungen entgegenzunehmen oder
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie können Widerspruch gegen unsere Entscheidung einlegen. Die nötigen Informationen hierzu finden Sie im Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Zur Beantragung der Erlaubnis müssen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Diese können auch per Mail übersandt werden. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit können weitere Dokumente angefordert werden.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Es müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen, damit der Antrag bearbeitet werden kann.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ludwigsburg

    vier bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Stadt Ludwigsburg.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en