Reisegewerbekarte beantragen
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.
Online-Dienste
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Gewerbe und Gaststätten (Gewerbe und Gaststätten)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z. B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigen jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Merkblatt erforderliche Unterlagen für natürliche Personen (pdf-Datei)
Merkblatt erforderliche Unterlagen für juristische Personen (pdf-Datei)
Voraussetzungen
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Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie üblicherweise, wenn Sie
- gewerbsmäßig,
- ohne vorhergehende Bestellung und
- außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:
- Waren anbieten oder ankaufen oder Kundschaft aufsuchen, um deren Bestellungen entgegenzunehmen (zum Beispiel Händlerinnen und Händler auf Märkten, Betreiberinnen und Betreiber von mobilen Imbisswagen) oder
- Leistungen anbieten oder Kundschaft aufsuchen, um Bestellungen auf Leistungen entgegenzunehmen oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Sie können Widerspruch gegen unsere Entscheidung einlegen. Die nötigen Informationen hierzu finden Sie im Bescheid.
Verfahrensablauf
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Zur Beantragung der Erlaubnis müssen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Diese können auch per Mail übersandt werden. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit können weitere Dokumente angefordert werden.
Fristen
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Es müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Bearbeitungsdauer
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vier bis sechs Wochen
Kosten
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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Stadt Ludwigsburg.
Hinweise (Besonderheiten)
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Bei Fragen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg