• Pleidelsheim (Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg)
Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

Beschreibung

Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

  • die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
  • die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.

Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Online-Dienst

VEMAGS

ID: L100022_6011569-517-null-null-114

Beschreibung

Hier können Sie über das bundeseinheitliche Verfahren die Erlaubnis für Großraum- und Schwertransporte beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Ansprechpartner

GT 322 Straßenverkehrsangelegenheiten (GT 322 Straßenverkehrsangelegenheiten)

Adresse

Lieferanschrift

Hindenburgstraße 40

71638 Ludwigsburg

Hausanschrift

Hindenburgstraße 40

71638 Ludwigsburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 07141 1442032

E-Mail: verkehrsamt@landkreis-ludwigsburg.de

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

  • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
  • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
  • Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Handlungsgrundlage(n)

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

  • § 29 Absatz 3 Übermäßige Straßenbenutzung
  • § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

  • § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
  • § 34 Achslast und Gesamtgewicht

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis beantragen.

Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

in der Regel: zwei Wochen

Kosten

je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en