Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

    Beschreibung

    Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

    • die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
    • die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.

    Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Online-Dienst

    Ordnungsamt Stadt Böblingen Homepage

    ID: L100022_6014535-517-null-null-228

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Neues Rathaus

    71032 Böblingen

    Lieferanschrift

    Marktplatz 16

    71032 Böblingen

    Postfachadresse

    Postfach 1920

    71009 Böblingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07031 669 1451

    Fax: 07031 669 9909

    E-Mail: ordnungsamt@boeblingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

    • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
    • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
    • Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erlaubnis beantragen.

    Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte ( VEMAGS).

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel: zwei Wochen

    Kosten

    je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de