Gewerbe AnmeldungOnline erledigen

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    Hinweise für Fellbach

    Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht dazu reicht aus. Damit Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden kann, muss sie gesellschaftlich anerkannt sein. "Hellsehen" beispielsweise zählt nicht dazu.

    Beschreibung

    Hinweise für Fellbach

    Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht dazu reicht aus. Damit Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden kann, muss sie gesellschaftlich anerkannt sein. "Hellsehen" beispielsweise zählt nicht dazu.

    Keine Gewerbe sind:

    • die freien Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater),
    • Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen,
    • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei,
    • die wissenschaftliche Unternehmensberatung
    • die Verwaltung eigenen Vermögens.

    Zweck der Anmeldung ist es, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Anzeigepflichtig sind

    • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und
    • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

    Online-Dienst

    Gewerbe - Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung | Onlineantrag

    ID: L100022_6005373-6006201-6-6043777-258

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbe- und Gaststättenrecht (Gewerbe- und Gaststättenrecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    70734 Fellbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 58510

    E-Mail: gewerbeamt@fellbach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Fellbach

    • ausgefülltes Formular
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
    • Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen

    Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fellbach

    Sie möchten

    • gewerblich tätig werden oder
    • eine gewerbliche Zweigniederlassung oder eine gewerbliche Zweigstelle betreiben.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Fellbach

    Online Verfahrensablauf

    eMeldung (Gewerbe An-/ Um-/ Abmeldung – Online)

    Mit der eMeldung haben Sie die Möglichkeit Ihre Gewerbemeldungen direkt über die Internetseite zu erfassen und elektronisch an das Gewerbeamt zu übertragen.

    Sie werden bei der Eingabe Ihrer Daten von einem Assistenten geführt. Der Assistent zeigt in einer Zeitleiste stets den aktuellen Stand der Meldung an. Eingabefelder und Karteikarten stehen nur dann zur Verfügung, wenn die fachlichen Bedingungen für eine Eingabe erfüllt sind. Pflichtfelder (z.B. Tätigkeit) können nicht übersprungen werden.

    Die Behörde bescheinigt innerhalb von 3 Tagen nach Posteingang den Empfang mangelfreier Anzeigen. Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht vollständig eingereicht werden. Für die Gewerbeanzeige einer juristischen Person ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mitarbeiter des Gewerbeamtes.

    Zur Online eMeldung bitte hier klicken.

    Offlline Verfahrensablauf

    Ihr Gewerbe müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle anmelden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Sie können Ihr Gewerbe auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner anmelden.

    Verwenden Sie dafür das Formular "Gewerbe-Anmeldung (GewA1)". Es liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.

    Wenn Sie die Anmeldung schriftlich einreichen, müssen Sie das Formular unterschreiben.

    Wenn Sie das Gewerbe nicht selbst anmelden oder die gesetzliche Vertretung es nicht selbst anmeldet, benötigt die mit der Anmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

    Sie erhalten die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung, den Gewerbeschein, mit der Gebührenrechnung innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Melden Sie Ihre Gewerbe persönlich an, bekommen Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Hinweis: Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Fristen

    Hinweise für Fellbach

    Sie müssen Ihr Gewerbe zum Beginn der Gewerbetätigkeit anmelden. Verspäten Sie sich oder unterbleibt die Gewerbeanmeldung insgesamt, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Fellbach

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fellbach

    Achtung: Zusätzliche Besonderheiten gelten bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en