Gewerbeanmeldung
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht dazu reicht aus.
Keine Gewerbe sind:
- die freien Berufe (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater),
- Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen,
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei,
- die wissenschaftliche Unternehmensberatung
- die Verwaltung eigenen Vermögens.
Anzeigepflichtig sind
- bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
- bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und
- bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gewerbe und Gaststätten (Gewerbe und Gaststätten)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Ludwigsburg (Stadt Ludwigsburg)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Rathausinfo) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigsburg
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen (Beispiel: AG, GmbH): Handels‐ oder Genossenschaftsregisterauszug
- bei der Anmeldung einer handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeit: Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- bei der Anmeldung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit: die jeweilige Erlaubnisurkunde
- bei der Anmeldung einer überwachungsbedürftigen Tätigkeit im Sinne des § 38 GewO: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- bei Gewerbetreibenden aus dem Ausland sind die ausländerrechtlichen Vorschriften zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu beachten (insbesondere für Antragsteller außerhalb des EU‐Bereiches). Auskünfte gibt die zuständige Ausländerbehörde.
- bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass und Kopie des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
Hinweise für Ludwigsburg
Sie möchten
- gewerblich tätig werden oder
- eine gewerbliche Zweigniederlassung oder eine gewerbliche Zweigstelle betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ludwigsburg
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht)
- § 15 Gewerbeordnung (GewO) (Empfangsbescheinigung)
- § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (elektronische Kommunikation)
- § 6b Absatz 1 GewO und § 71a ff. LVwVfG in Verbindung mit §§ 1 ff. des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (Verfahren über eine einheitliche Stelle, einheitliche Ansprechpartner)
Rechtsbehelf
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Sie können Widerspruch gegen unsere Entscheidung einlegen. Die nötigen Informationen hierzu finden Sie im Bescheid.
Verfahrensablauf
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Ihr Gewerbe müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle anmelden. Eine E-Mail reicht nicht aus. Verwenden Sie dafür das Formular "Gewerbe-Anmeldung (pdf-Formular)". Dieses steht zum Download zur Verfügung und ist vor Ort beim Gewerbeamt Ludwigsburg erhältlich.
Bei Einreichung der Gewerbeanmeldung per E-Mail, ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an gewerbe@ludwigsburg.de zu senden. Eine digitale Unterschrift ist nicht ausreichend. In jenem Fall ist eine Ausweiskopie und gegebenenfalls einen Aufenthaltstitel beizufügen.
Das Gewerbe kann auch über ein Online-Verfahren angemeldet werden.
Sie erhalten die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung, umgangssprachlich „Gewerbeschein“, mit der Gebührenrechnung per Post zugeschickt.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Die Steuernummer wird durch das Finanzamt vergeben.
Hinweis: Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Fristen
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Es müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Sie müssen Ihr Gewerbe zum Beginn der Gewerbetätigkeit anmelden. Verspätete oder unterlassene Anzeigen können mit einer Geldbuße (gegebenenfalls auch als Schwarzarbeit) geahndet werden.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Kosten
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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Stadt Ludwigsburg.
Hinweise (Besonderheiten)
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Zusätzliche Besonderheiten gelten bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben.
Bei weiteren Fragen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg