• Setzingen (Landkreis Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg)
Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen

Sie

Beschreibung

Sie

  • betreiben eine genehmigungsbedürftige Anlage, eine Deponie, ein Krankenhaus oder eine Abwasserbehandlungsanlage der Größenklasse 5,
  • sind Besitzer von Abfällen im Sinne von § 27 Kreislaufwirtschaftsgesetz (zum Beispiel, weil Sie Verpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Altbatterien zurücknehmen) oder
  • betreiben ein Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte oder Altbatterien oder
  • vertreiben in Ihrem Lebensmittelmarkt (> 800 qm) dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- oder Elektronikgeräte?

Unter bestimmten Bedingungen müssen Sie eine Betriebsbeauftragte oder einen Betriebsbeauftragten für Abfälle (Abfallbeauftragte) bestellen. Sie können auch mehrere Personen als Abfallbeauftragte bestellen. Für welche Anlagen Sie tatsächlich Abfallbeauftragte bestellen müssen, erfahren Sie in der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall.

Zu den Aufgaben von Abfallbeauftragten gehören unter anderem:

  • Kontrolle im Unternehmen anfallenden Abfälleströme von der Entstehung beziehungsweise Anlieferung bis zur Entsorgung.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen.
  • Mitteilung von Mängeln und Erarbeitung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung.
  • Aufklärung der Mitarbeitenden über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Abfällen ausgehen.
  • Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte.
  • Erstellung eines Jahresberichts über die getroffenen und geplanten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entstehung und Entsorgung von Abfällen stehen.

Sie müssen Ihre Abfallbeauftragte oder Ihren Abfallbeauftragten bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützen. Dafür müssen Sie ihr oder ihm

  • Räume, Einrichtungen und Geräte je nach Bedarf zur Verfügung stellen und
  • die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

Online-Dienst

Betriebsbeauftragte für Abfall bestellen

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Sprache

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Ansprechpartner

Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz (Fachdienst Umwelt- und Arbeitsschutz)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 28 20

89018 Ulm

Hausanschrift

Schillerstraße 30

89077 Ulm

Kontakt

Telefon Festnetz: 0731 185 1115

E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@alb-donau-kreis.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Regierungspräsidium Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen)

Adresse

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 20

72072 Tübingen

Postfachadresse

Postfach 26 66

72016 Tübingen

Kontakt

Telefon Festnetz: 07071 757-0

Fax: 07071 757-3190

E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de

De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Als Abfallbeauftragte dürfen Sie nur Mitarbeitende einsetzen, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Als Nachweis der Fachkunde gelten

  • eine einschlägige Ausbildung (Studium, Fachschul- oder Berufsausbildung, Qualifikation als Meister),
  • eine einjährige praktische Tätigkeit, bei der das erforderliche Wissen über den Betrieb sowie die Vermeidung und Bewirtschaftung der Abfälle gewonnen wurde und
  • die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang, bei dem die erforderlichen Kenntnisse vermittelt wurden.

Handlungsgrundlage(n)

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):

  • § 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
  • § 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
  • § 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall

Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall

Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

Außerdem finden die Vorschriften für den Immissionsschutzbeauftragten auch Anwendung bei den Abfallbeauftragten. Daher beachten Sie auch:

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):

  • § 3 Absatz 5a Begriffsbestimmungen
  • § 4 Genehmigung
  • §§ 53 ff. Bestellung und Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz

Rechtsbehelf

Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer Abfallbeauftragten oder eines Abfallbeauftragten), wird die Behörde Ihnen die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.

Verfahrensablauf

Zunächst müssen Sie den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung einer oder eines Abfallbeauftragten und die ihr oder ihm zu übertragenden Aufgaben informieren.

Sie müssen die Abfallbeauftragte oder den Abfallbeauftragten schriftlich bestellen und dies der zuständigen Behörde anzeigen. In der Bestellung müssen Sie die Aufgaben des Abfallbeauftragten genau beschreiben.

Mögliche Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung von Abfallbeauftragten müssen Sie der zuständigen Behörde ebenfalls mitteilen.

Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Abfallbeauftragten regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Fristen

Bestellung, Mitteilung von Änderungen oder Abberufung: möglichst schnell

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie dafür verantwortlich, dass die Abfallbeauftragten ihre Vorschläge und Hinweise direkt bei der entscheidenden Stelle vortragen können.
Dafür müssen Sie in das Umweltmanagement Ihres Unternehmens eingebunden sein.

Die zuständige Stelle kann in Einzelfällen die Aufgaben der Abfallbeauftragten näher regeln, erweitern oder einschränken, wenn dadurch die ordnungsgemäße Selbstüberwachung nicht beeinträchtigt wird.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 01.04.2025

Sprachversion

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