Bewachungsgewerbe Erlaubnis

    Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Tätigkeiten als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (z.B. im Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben, die Freiheit, das Eigentum oder den Besitz fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise:

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Tätigkeiten als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (z.B. im Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben, die Freiheit, das Eigentum oder den Besitz fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise:

    • herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
    • Veranstaltungsdienst
    • Fluggastkontrolle
    • Durchführung von Geld- und Werttransporten
    • Personenschutz
    • Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken und anderen Anlagen der Energieversorgung

    Hinweis: Für die Tätigkeit der Beschäftigten eines Bewachungsunternehmers, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben betraut sind (Bewachungspersonal, Wachpersonen), gelten besondere Regelungen; sie benötigen keine Erlaubnis, müssen aber bestimmte persönliche Anforderungen erfüllen. Als Bewachungsunternehmer müssen sie diese Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit der zuständigen Stelle melden.

    Tipp: Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Gewerbebehörden oder bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

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    Ansprechpartner

    Stadt Freiburg im Breisgau (Stadt Freiburg im Breisgau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-4

    79098 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612010

    E-Mail: buergerberatung@stadt.freiburg.de

    Internet

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    Gewerbebehörde (Gewerbebehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497612014867

    Fax: +497612014893

    E-Mail: gewerbe@stadt.freiburg.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Antragsformular Bewachererlaubnis

    Voraussetzungen

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    Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:

     

    Sie haben die für den Gewerbebetrieb

    • erforderliche Zuverlässigkeit und
    • die erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten.

     

     Nachweis

    • Ihrer persönlichen Sachkunde und
    • einer Haftpflichtversicherung nach § 6 Bewachungsverordnung (BewachV)

     

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen überprüfen wir anhand der vollständig eingereichten Unterlagen im Laufe des Antragsverfahrens.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch und Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Durch Abgabe des beigefügten Antrags sowie der dort aufgeführten Unterlagen können Sie einen Antrag auf Erteilung stellen. Anhand der eingereichten Unterlagen überprüfen wir, ob die gesetzlichen Erteilungsvoraussetzungen gegeben sind.

     

    Nach Antragstellung können einzelne Unterlagen im Verfahren noch nachgereicht werden. Eine endgültige Entscheidung kann aber erst bei Vorliegen aller Antragsunterlagen getroffen werden.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    unbefristet

    Kosten

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    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung der Stadt Freiburg

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Tipp:

    • Rückfragen vor Antragstellung telefonisch klären
    • Antragstellung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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