Wahlschein beantragen
Hinweise für Konstanz
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
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Hinweise für Konstanz
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.
Online-Dienste
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Konstanz (Stadt Konstanz)
Adresse
Lieferanschrift
78459 Konstanz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Ortsverwaltung Litzelstetten (Ortsverwaltung Litzelstetten)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Litzelstetten@konstanz.de
Telefon Festnetz: +49 7531 9423790
Internet
Ortsverwaltung Dingelsdorf (Ortsverwaltung Dingelsdorf)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (sonstige Termine nach Vereinbarung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Dingelsdorf@konstanz.de
Telefon Festnetz: +4975335295
Internet
Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen (Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: OV-Dettingen-Wallhausen@konstanz.de
Telefon Festnetz: +49 7533 936813
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Konstanz
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Voraussetzungen
Hinweise für Konstanz
Sie
- sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
- im Wählerverzeichnis eingetragen.
Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Konstanz
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
- § 26 Absatz 1 Europawahlordnung (EuWO)
- § 27 Absatz 1 Bundeswahlordnung (BWO)
- § 19 Absatz 1 Landeswahlordnung (LWO)
- § 10 Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KomWO)
Rechtsbehelf
Hinweise für Konstanz
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Konstanz
Sie können den Wahlschein beantragen:
- persönlich
- durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
- schriftlich
Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per Fax, E-Mail oder mündlich, bei der Europawahl per Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
- über Online-Formulare hier im Serviceportal beziehungsweise im Internet, wenn Ihre Gemeinde das anbietet
Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
Fristen
Hinweise für Konstanz
Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.
Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Kosten
Hinweise für Konstanz
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Konstanz
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg