Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber WohnungsgebernOnline erledigen

    Wohnungsgeberbestätigung - Einzugstermin bestätigen / Auszugstermin mitteilen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden.

    Dafür ist eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.

    Online-Dienste

    Online - Wohnungsgeberbestätigung

    ID: L100022_7426-4699-1977-6007035-3

    Beschreibung

    (Wird direkt online an die Meldebehörde versendet)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Online - Wohnungsgeberbestätigung

    ID: L100022_7426-6005013-1977-6031363-3

    Beschreibung

    (Wird direkt online an die Meldebehörde versendet)

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Waltershofen (Waltershofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07665/9443-0

    Fax: 07665/9443-24

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Hochdorf (Hochdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochdorfer Straße 4

    79108 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07665/94739-0

    Fax: 07665/94739-19

    E-Mail: ov-hochdorf@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Freiburg - Meldewesen (Freiburg - Meldewesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 201 0

    E-Mail: bs-meldewesen@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Tiengen (Tiengen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiburger Landstraße 28

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 201 1570

    E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de

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    Opfingen (Opfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07664/5040-0

    Fax: 07664/5040-19

    E-Mail: ov-opfingen@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Eine Online-Wohnungsgeberbestätigung steht Ihnen hier zur Verfügung. Für Vermieter halten das Bürgerservicezentrum im Rathaus im Stühlinger, die Bürgerberatung im Rathaus und die Ortsverwaltungen ein Formular, das zum Selbstausfüllen geeignet ist, bereit.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Bei jedem Einzug muss der Wohnungsgeber eine Bestätigung ausstellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

    Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen.Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Auskunftsrecht:

    Als Wohnungsgeber / Wohnungsgeberin können Sie sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, ob sich die meldepflichtige Person angemeldet hat

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden.

    In der Regel erhalten Mieter eine solche Bestätigung vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wenn Sie eine eigene Wohnung beziehen, teilen Sie dies bei der Anmeldung entsprechend mit.
    Mit der Bestätigung kann der Mieter gegenüber dem Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement den Einzug nachweisen und sich so regelkonform ummelden.

    Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift der Wohnungsgeberin und wenn diese nicht Eigentümerin ist auch Name und Anschrift der Eigentümerin,
    • die Anschrift der Wohnung,
    • die Namen der meldepflichtigen Personen.
    • Einzugstermin

     

    Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.

    Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhalten Sie ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal. Das müssen Sie der meldepflichtigen Person für die Anmeldung des Wohnsitzes mitteilen.

    Sie können sich danach bei der Meldebehörde erkundigen, ob sich die meldepflichtige Person angemeldet hat.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb von zwei Wochen nach dem EInzug

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en