Wohnungsgeberbestätigung - Einzugstermin bestätigen / Auszugstermin mitteilen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden.
Dafür ist eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.
Online-Dienste
Online - Wohnungsgeberbestätigung
Beschreibung
(Wird direkt online an die Meldebehörde versendet)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Online - Wohnungsgeberbestätigung
Beschreibung
(Wird direkt online an die Meldebehörde versendet)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Freiburg - Meldewesen (Freiburg - Meldewesen)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
79095 Freiburg
Kontakt
Telefon Festnetz: 0761 201 0
E-Mail: bs-meldewesen@stadt.freiburg.de
Tiengen (Tiengen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0761 201 1570
E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Eine Online-Wohnungsgeberbestätigung steht Ihnen hier zur Verfügung. Für Vermieter halten das Bürgerservicezentrum im Rathaus im Stühlinger, die Bürgerberatung im Rathaus und die Ortsverwaltungen ein Formular, das zum Selbstausfüllen geeignet ist, bereit.
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Bei jedem Einzug muss der Wohnungsgeber eine Bestätigung ausstellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.
Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen.Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Auskunftsrecht:
Als Wohnungsgeber / Wohnungsgeberin können Sie sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, ob sich die meldepflichtige Person angemeldet hat
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden.
In der Regel erhalten Mieter eine solche Bestätigung vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wenn Sie eine eigene Wohnung beziehen, teilen Sie dies bei der Anmeldung entsprechend mit.
Mit der Bestätigung kann der Mieter gegenüber dem Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement den Einzug nachweisen und sich so regelkonform ummelden.
Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der Wohnungsgeberin und wenn diese nicht Eigentümerin ist auch Name und Anschrift der Eigentümerin,
- die Anschrift der Wohnung,
- die Namen der meldepflichtigen Personen.
- Einzugstermin
Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.
Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhalten Sie ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal. Das müssen Sie der meldepflichtigen Person für die Anmeldung des Wohnsitzes mitteilen.
Sie können sich danach bei der Meldebehörde erkundigen, ob sich die meldepflichtige Person angemeldet hat.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von zwei Wochen nach dem EInzug
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg