Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)

    Hinweise für Hattenhofen

    Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Hattenhofen

    Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden.

    Wenn man nicht in eine eigene Wohnung einzieht, ist eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.

    Online-Dienste

    Wohnungsgeber-Bescheinigung ausstellen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt und Bürgerbüro (Ordnungsamt und Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 45

    73110 Hattenhofen

    Postfachadresse

    Postfach 11 49

    73110 Hattenhofen

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@hattenhofen.de

    Fax: +49 7164 9100925

    Telefon Festnetz: +49 7164 910090

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hattenhofen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hattenhofen

    Sie sind Wohnungsgeber des neuen Wohnsitzes.

    Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich und nicht nur zum Schein zur Benutzung überlässt.
    Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet.

    Wohnungsgeber kann auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein, zum Beispiel Hausverwaltungen.

    Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber.
    Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder nur gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird.

    Beziehen Sie als Eigentümer oder Eigentümerin selbst die Wohnung oder das Haus, geben Sie eine Eigenerklärung für sich ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hattenhofen

    Bundesmeldegesetz - BMG:

    • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Hattenhofen

    Kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hattenhofen

    Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person müssen der Meldebehörde den Einzug der meldepflichtigen Person schriftlich bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung).

    Dabei bestätigen Sie folgende Daten:

    1. Ihr Name und Ihre Anschrift als Wohnungsgeber oder wenn Sie nicht Eigentümer sind, auch den Namen des Eigentümers,
    2. Einzugsdatum
    3. Anschrift der Wohnung, in die eingezogen wird, sowie
    4. Namen der meldepflichtigen Personen.

    Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhalten Sie ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal. Das müssen Sie der meldepflichtigen Person für die Anmeldung des Wohnsitzes mitteilen.

    Sie können sich danach bei der Meldebehörde erkundigen, ob sich die meldepflichtige Person angemeldet hat.

    Fristen

    Hinweise für Hattenhofen

    Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.

    Kosten

    Hinweise für Hattenhofen

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hattenhofen

    Wenn Sie die das Formular ohne eID-Funktion nutzen, lassen Sie dieses bitte direkt der Gemeinde zukommen.
    Mit eID brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen, da die Bescheinigung der Gemeinde elektronisch übermittelt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en