Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen
Hinweise für Pforzheim
Beschreibung
Hinweise für Pforzheim
Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:
- Abschriften
- Ablichtungen
- Vervielfältigungen
- Negative
Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten:
- genaue Bezeichnung des Originals, dessen Kopie beglaubigt wird
- Feststellung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
- Ort und Tag der Beglaubigung
- Dienstsiegel und Unterschrift der beglaubigenden Person und
- wenn das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist:
Hinweis, dass die beglaubigte Kopie nur bei der Behörde vorgelegt werden darf, für die sie beantragt ist
Hinweis: Zusätzliche Feststellungen enthalten Ausdrucke von elektronischen Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. In diesem Fall werden die Unterschrift des oder der Bediensteten und das Dienstsiegel durch eine qualifizierte Signatur ersetzt.
In erster Linie beglaubigen Stellen Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben (z.B. beglaubigt die Schule eine Kopie des von ihr ausgestellten Schulzeugnisses). Ihre Wohnortgemeinde kann behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen.
Achtung: Zwischen beglaubigten Kopien und der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist zu unterscheiden. Mit der Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat (z.B. Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist).
Online-Dienst
Online Terminvergabe im Bürgercentrum
Beschreibung
Bitte beachten Sie: Die Online-Terminvergabe gilt nur für Anliegen im Bürgercentrum Pforzheim und nicht für Anliegen, die Sie in den Ortsverwaltungen erledigen möchten.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Ortsverwaltung Eutingen (Ortsverwaltung Eutingen)
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Ortsverwaltung Hohenwart (Ortsverwaltung Hohenwart)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 16:00 - 19:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen
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Ortsverwaltung Huchenfeld (Ortsverwaltung Huchenfeld)
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Ortsverwaltung Büchenbronn (Ortsverwaltung Büchenbronn)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Ortsverwaltung Würm (Ortsverwaltung Würm)
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonische Terminvereinbarung unter 07231 39-1322) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Stadt Pforzheim (Stadt Pforzheim)
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Besucheranschrift
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
75158 Pforzheim
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Allgemeine Öffnungszeit (Beachten Sie die individuellen Öffnungszeiten der Ämter) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7231 39 0
E-Mail: info@pforzheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- die Urschrift (Originalschriftstück)
- die ihr entsprechende zu beglaubigende Kopie
Voraussetzungen
Hinweise für Pforzheim
Sie möchten Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen oder Negative amtlich beglaubigen lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pforzheim
§ 33 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Beglaubigung von Dokumenten)
Gebührenverordnung (GebVO)
- § 42 Beglaubigung einer Abschrift
Rechtsbehelf
Hinweise für Pforzheim
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Pforzheim
Legen Sie bei der zuständigen Stelle das Originalschriftstück und die entsprechende Anzahl Kopien vor. Diese Kopien werden dann von der zuständigen Stelle mit dem Original verglichen. Stimmen die Dokumente überein, wird auf der Kopie ein Beglaubigungsvermerk angebracht.
Hinweis: Nur in wenigen Fällen macht die zuständige Stelle selbst die Kopie(n). Diese müssen Sie zusätzlich zur anfallenden Gebühr bezahlen.
Sie können persönlich zu der zuständigen Stelle gehen oder eine Vertretung schicken. Der vertretenden Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen. Im Einzelfall kann die Urkunde mit der Post an die zuständige Stelle zugesandt werden.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Pforzheim
Bei den zuständigen Behörden erfragen
Kosten
Hinweise für Pforzheim
- Fotokopien können auch im Bürgercentrum gegen eine Gebühr in Höhe von 0,90 € pro Seite gefertigt werden
- Beglaubigung einer Unterschrift: 5 €
- Beglaubigung einer Fotokopie: 2,70 € je Seite; die Bestätigung einer Kopie kostet 1,80 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, zum Beispiel Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg