Bauvorbescheid beantragen

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beschreibung

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

    Diese Möglichkeit haben Sie

    Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

    Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

    Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

    Online-Dienste

    Bauvoranfrage nach § 57 LBO

    ID: L100022_6018839-454-3061-6039831-259

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    Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2. 62 LBO

    ID: L100022_6018845-454-3061-6039831-259

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    Virtuelles Bauamt Landkreis Sigmaringen

    ID: L100022_6019127-454-169-6016685-732

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohentengen (Gemeinde Hohentengen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steige 10

    88367 Hohentengen

    Postfachadresse

    Postfach 40

    88367 Hohentengen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0757276020

    Fax: 075727602250

    E-Mail: info@hohentengen-online.de

    Internet

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    Landratsamt Sigmaringen (Landratsamt Sigmaringen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstraße 4

    72488 Sigmaringen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07571/102-0

    Fax: 07571/102-1234

    E-Mail: info@lrasig.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • weitere Bauvorlagen:
      • Lageplan
      • Baubeschreibung
      • Bauentwurfsskizze(n)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesbauordnung (LBO)

    • § 57 Bauvorbescheid
    • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

    Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

    • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

    Fristen

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de