Bauvorbescheid beantragen

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beschreibung

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

    Diese Möglichkeit haben Sie

    Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

    Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

    Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

    Online-Dienste

    Bauvorbescheid beantragen

    ID: L100022_6006369-454-null-null-1104

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bauvorbescheid beantragen

    ID: L100022_6006369-6012717-null-null-1104

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bauvorbescheid beantragen

    ID: L100022_6006369-6014079-null-null-1104

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bauvorbescheid beantragen

    ID: L100022_6006369-6017251-null-null-1104

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seitingen-Oberflacht (Gemeinde Seitingen-Oberflacht)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Obere Hauptstr. 8

    78606 Seitingen-Oberflacht

    Hausanschrift

    Obere Hauptstraße 8

    78606 Seitingen-Oberflacht

    Kontakt

    E-Mail: info@seitingen-oberflacht.de

    Fax: (07464) 98 68-30

    Telefon Festnetz: (07464) 98 68-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    7.3 Bauordnung (7.3 Bauordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 1

    78532 Tuttlingen

    Postfachadresse

    Postfach 47 53

    78512 Tuttlingen

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Tuttlingen (Stadt Tuttlingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 1

    78532 Tuttlingen

    Postfachadresse

    Postfach 47 53

    78512 Tuttlingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07461 99 0

    Fax: 07461 99 444

    E-Mail: info@tuttlingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Baurechts- und Umweltamt (Baurechts- und Umweltamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 100

    78532 Tuttlingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7461 926 5701

    E-Mail: umwelt@landkreis-tuttlingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • weitere Bauvorlagen:
      • Lageplan
      • Baubeschreibung
      • Bauentwurfsskizze(n)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesbauordnung (LBO)

    • § 57 Bauvorbescheid
    • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

    Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

    • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

    Fristen

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de