• Bräunlingen (Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg)

Bauvorbescheid beantragen

Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

Beschreibung

Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

Diese Möglichkeit haben Sie

Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

Online-Dienste

Virtuelles Bauamt (ViBa BW)

ID: L100022_6023809-454-null-null-1215

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Sprache: de

Virtuelles Bauamt (ViBa-BW)

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Stadtbauamt (Stadtbauamt)

Adresse

Hausanschrift

Kirchstrasse 10

78199 Bräunlingen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0771/603160

Fax: 0771/603169

E-Mail: Volker.Dengler@braeunlingen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Baurechts- und Naturschutzamt (Baurechts- und Naturschutzamt)

Adresse

Hausanschrift

Am Hoptbühl 5

78048 Villingen-Schwenningen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi 08:00 - 11:30 Uhr Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Servicezeit (KFZ-Zulassungsstelle) Mo 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Di 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Mi 08:00 - 14:00 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Do 08:00 - 13:00 Termin über Tool auf www.lrasbk.de und 14:00 - 17:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Fr 08:00 - 11:30 Uhr Termin über Tool auf www.lrasbk.de Servicezeit (Führerscheinstelle) Mo 08:00 - 11:30 Uhr Di 08:00 - 11:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: 07721 913 7600

E-Mail: Baurecht@Lrasbk.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • weitere Bauvorlagen:
    • Lageplan
    • Baubeschreibung
    • Bauentwurfsskizze(n)

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

Voraussetzungen

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

Handlungsgrundlage(n)

Landesbauordnung (LBO)

  • § 57 Bauvorbescheid
  • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

  • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage

Verfahrensablauf

Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

Fristen

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de