Bauvorbescheid beantragen

    Hinweise für Hornberg

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beschreibung

    Hinweise für Hornberg

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

    Diese Möglichkeit haben Sie

    Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

    Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

    Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

    Online-Dienst

    Bauvoranfrage nach § 57 LBO

    ID: L100022_6020551-6020855-2311-6028605-313

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtbauamt (Stadtbauamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1-3

    78132 Hornberg

    Postfachadresse

    Postfach 1 60

    78127 Hornberg

    Lieferanschrift

    Bahnhofstraße 1-3

    78132 Hornberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07833 79380

    Fax: 07833 79324

    E-Mail: stadtbauamt@hornberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Baurechtsamt (Baurechtsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 20

    77652 Offenburg

    Kontakt

    E-Mail: baurechtsamt@ortenaukreis.de

    Telefon Festnetz: 0781 805 1229

    Fax: 0781/805-9633

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hornberg

    alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • weitere Bauvorlagen:
      • Lageplan
      • Baubeschreibung
      • Bauentwurfsskizze(n)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hornberg

    Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hornberg

    Landesbauordnung (LBO)

    • § 57 Bauvorbescheid
    • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

    Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

    • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Hornberg

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hornberg

    Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen.

    Der Landtag hat am 8. November 2023 das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren beschlossen. Damit wurde die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) geändert. Das Gesetz ist am 25. November 2023 in Kraft getreten.

    Die Baurechtsbehörden können nach § 3 Abs. 2 Satz 2, Hs. 2 der Verfahrensverordnung zur LBO (LBOVVO) verlangen, dass Bauanträge und Bauvorlagen über einen von ihr benannten Onlinedienst einzureichen sind.

    Der Ortenaukreis macht mit der LBO-Änderung von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Einreichung des Antrags ist nur über das Online-Portal Digitale Baugenehmigung (ViBa BW) in digitaler Form zulässig (Onlineantrag). Bei den Formularen finden Sie hierzu weitere Infos zur Antragstellung

    Fristen

    Hinweise für Hornberg

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Kosten

    Hinweise für Hornberg

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hornberg

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de