Bauvorbescheid beantragen

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beschreibung

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

    Diese Möglichkeit haben Sie

    Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

    Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

    Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

    Online-Dienste

    Baurechtsamt online

    ID: L100022_1981-454-null-null-191

    Beschreibung

    Bauherren und Architekten können sich über diesen Online-Dienst des Baurechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises Informationen zu ihrem Bauantrag einholen. Wer einen Bauantrag gestellt hat, erhält einen Zugangscode, mit dem er sich hier einloggen kann.

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    Baurechtsamt online

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Lobbach (Gemeinde Lobbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 52

    74931 Lobbach

    Lieferanschrift

    Hauptstr. 52

    74931 Lobbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06226927910

    Fax: 062269279195

    E-Mail: Gemeinde@Lobbach.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Baurechtsamt (Baurechtsamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 46 80

    69036 Heidelberg

    Hausanschrift

    Kurpfalzring 106

    69123 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 5222111

    Fax: 06221 52291456

    E-Mail: baurechtsamt@rhein-neckar-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • weitere Bauvorlagen:
      • Lageplan
      • Baubeschreibung
      • Bauentwurfsskizze(n)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesbauordnung (LBO)

    • § 57 Bauvorbescheid
    • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

    Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

    • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

    Fristen

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de