Bauvorbescheid beantragen

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beschreibung

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

    Diese Möglichkeit haben Sie

    Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

    Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

    Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

    Online-Dienste

    Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen

    ID: L100022_6022807-454-2511-6033953-1212

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    Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen

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    Bauvoranfrage beantragen

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    Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Durlangen (Gemeinde Durlangen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 24

    73568 Durlangen

    Hausanschrift

    Hermann-Löns-Weg 5

    73568 Durlangen

    Lieferanschrift

    Hermann-Löns-Weg 5

    73568 Durlangen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07176/4527-0

    Fax: 07176/4527-19

    E-Mail: info@durlangen.de

    Internet

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    Sprache: de

    IV/41 Baurecht und Naturschutz (IV/41 Baurecht und Naturschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 41

    73430 Aalen

    Lieferanschrift

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07361 503 1362

    Fax: 07361 503 1477

    E-Mail: baurecht.und.naturschutz@ostalbkreis.de

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    erforderliche Unterlagen

    alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • weitere Bauvorlagen:
      • Lageplan
      • Baubeschreibung
      • Bauentwurfsskizze(n)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesbauordnung (LBO)

    • § 57 Bauvorbescheid
    • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

    Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

    • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

    Fristen

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de