Bauvorbescheid beantragen
Beschreibung
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
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Ansprechpartner
Gemeinde Waldstetten (Gemeinde Waldstetten)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 45
73548 Waldstetten
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
IV/41 Baurecht und Naturschutz (IV/41 Baurecht und Naturschutz)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
73428 Aalen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
- ausgefülltes Antragsformular
- weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Voraussetzungen
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 57 Bauvorbescheid
- § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben
Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
- § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren und Klage
Verfahrensablauf
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
Fristen
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Kosten
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg