Bauvorbescheid beantragen

    Hinweise für Sersheim

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beschreibung

    Hinweise für Sersheim

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

    Diese Möglichkeit haben Sie

    Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

    Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

    Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sersheim (Gemeinde Sersheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 21

    74372 Sersheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07042 372 0

    Fax: 07042 372 111

    E-Mail: gemeinde@sersheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Stadt Vaihingen an der Enz (Stadt Vaihingen an der Enz)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 80

    71654 Vaihingen an der Enz

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    71665 Vaihingen an der Enz

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Und nach Terminvereinbarung. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter wie z.B. des Ausländeramts können abweichen.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07042/18-0

    Fax: 07042/18-200

    E-Mail: info@vaihingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sersheim

    alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • weitere Bauvorlagen:
      • Lageplan
      • Baubeschreibung
      • Bauentwurfsskizze(n)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

    Die Unterlagen sind digital einzureichen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sersheim

    Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Sersheim

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sersheim

    Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

    Fristen

    Hinweise für Sersheim

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Kosten

    Hinweise für Sersheim

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sersheim

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de