Bauvorbescheid beantragen

    Hinweise für Eberdingen

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beschreibung

    Hinweise für Eberdingen

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

    Diese Möglichkeit haben Sie

    Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

    Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

    Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_e4110dc85441c34a1a555ce0c0e2b68068e6b6d770e9b771ab9d23ccf5d9bce5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Vaihingen an der Enz (Stadt Vaihingen an der Enz)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 80

    71654 Vaihingen an der Enz

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    71665 Vaihingen an der Enz

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit (Und nach Terminvereinbarung. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter wie z.B. des Ausländeramts oder der Wohngeldstelle können abweichen.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07042/18-0

    Fax: 07042/18-200

    E-Mail: info@vaihingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bauamt (Bauamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 34

    71735 Eberdingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 und 16:00 - 18:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@eberdingen.de

    Telefon Festnetz: 07042 799 306

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eberdingen

    alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • weitere Bauvorlagen:
      • Lageplan
      • Baubeschreibung
      • Bauentwurfsskizze(n)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

    Die Unterlagen sind digital einzureichen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eberdingen

    Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Eberdingen

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eberdingen

    Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

    Fristen

    Hinweise für Eberdingen

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Kosten

    Hinweise für Eberdingen

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eberdingen

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de