Bauvorbescheid beantragen
Hinweise für Eberdingen
Beschreibung
Hinweise für Eberdingen
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Vaihingen an der Enz (Stadt Vaihingen an der Enz)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 80
71654 Vaihingen an der Enz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeit (Und nach Terminvereinbarung. Die Öffnungszeiten einzelner Ämter wie z.B. des Ausländeramts oder der Wohngeldstelle können abweichen.) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bauamt (Bauamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 und 16:00 - 18:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauamt@eberdingen.de
Telefon Festnetz: 07042 799 306
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eberdingen
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
- ausgefülltes Antragsformular
- weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Die Unterlagen sind digital einzureichen.
Voraussetzungen
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Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Eberdingen
Widerspruchsverfahren und Klage
Verfahrensablauf
Hinweise für Eberdingen
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
Fristen
Hinweise für Eberdingen
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Kosten
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Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eberdingen
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg