Bauvorbescheid beantragen

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beschreibung

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

    Diese Möglichkeit haben Sie

    Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

    Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

    Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

    Online-Dienst

    Digitale Baugenehmigung - Verlinkung auf ViBa BW

    ID: L100022_6019511-454-null-null-1206

    Beschreibung

    Mit dem Inkrafttreten der Novelle zur Landesbauordnung (LBO) am 25. November 2023 können Baurechtsbehörden, die sich bereits im Silent Go Live befinden, das ViBa in der Produktion nutzen. Der produktive ViBa-Mandant muss auf der E-Government-Plattform des Landes („service-bw“) veröffentlicht werden. (06.02.2024/Bt)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baurecht (Baurecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neckarstraße 1

    73728 Esslingen am Neckar

    Besucheranschrift

    Röntgenstraße 16 - 18

    73730 Esslingen am Neckar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4971139020

    Fax: +49711390258030

    E-Mail: lra@lra-es.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Weilheim an der Teck, Bauverwaltung (Stadt Weilheim an der Teck, Bauverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 6

    73235 Weilheim an der Teck

    Postfachadresse

    Postfach 1154

    73231 Weilheim an der Teck

    Postfachadresse

    Postfach 1154

    73231 Weilheim an der Teck

    Lieferanschrift

    Marktplatz 6

    73231 Weilheim an der Teck

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Stadtverwaltung) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • weitere Bauvorlagen:
      • Lageplan
      • Baubeschreibung
      • Bauentwurfsskizze(n)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesbauordnung (LBO)

    • § 57 Bauvorbescheid
    • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

    Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

    • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

    Fristen

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de