Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption BeschlussOnline erledigen

    Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen

    Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

    Beschreibung

    Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

    Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.

    Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_459410fe7f4913024df78f14097c2ba332c1a3ad8d08d8736b7baced44a24cbb

    Online erledigen

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    Gemeinde Rot an der Rot (Gemeinde Rot an der Rot)

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    Klosterhof 14

    88430 Rot an der Rot

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    Klosterhof 14

    88430 Rot an der Rot

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    Telefon Festnetz: 08395 9405 0

    Fax: 08395 9405 99

    E-Mail: rathaus@rot.de

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    Gemeinde Tannheim (Gemeinde Tannheim)

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    Rathausplatz 1

    88459 Tannheim

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    Rathausplatz 1

    88459 Tannheim

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    Telefon Festnetz: 08395 922-0

    Fax: 08395 92299

    E-Mail: info@gemeinde-tannheim.de

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    erforderliche Unterlagen

    keine

    Sofern das Familiengericht nicht alle erforderlichen Unterlagen an das Standesamt schickt, kann das Standesamt Unterlagen bei Ihnen anfordern.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und Sie haben es im Inland adoptiert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.

    Das Standesamt ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:

    • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
    • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adoptiveltern führt
    • das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat

    Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de